Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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III. An Apanagen, Renten, Leibrenten, Altenteilsbezügen, Nießbrauchs- 
Gencue Ausi 
r oder andern fortlaufenden Nutzungen oder Hebungen habe ich für mich 
neten Bunkte bfie, und meine Haushaltungsangehörigen 
Bi pu 8 
ih Bemine= zu entrichten 
welche dem Steuer- - zu beziehen Gu tragen) 
gen al 
eeingh Gegenstand und Rechtsgrund des 
ehen, gehören in 9 34 
slen Pen Anspruchs oder der Verpflich- 
mögen und tung 
angegeben zu 
  
  
Geldwert der einjährigen Hebung 
oder Leistung (Last) # A 146 
  
Name ) des Verpflichteten: 
und 
Wohnort) des Berechtigten: 
  
Tag, Monat, Jahr, seit welchem 
der Anspruch oder die Last be- 
steht 
Zeitpuntt oder Ereignis, mit 
dessen Eintritt der Anspruch 
oder die Last fortfällt 
  
Falls die Dauer des Anspruchs 
oder der Last vom Leben einer 
Person abhängt, ist hierneben 
ame und ohnung, sowie 
r/, Monat und Jahr der 
Geburt dieser Person anzu- 
geben. 
  
  
  
  
Ich versichere hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen 
gemacht zu haben. 
Anzeigen ghn Unterschrift gelllen 
nicht gegeben. (rnterschrift)
	        
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