Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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A. Das Jürstlich Veulisct shrenkreuz. 
Das Reußische Ehrenkrenz wird woohr an Inländer wie an Angehörige 
anderer Staaten für besondere treue Dienste und als Anerkennung ausgezeichneter 
Leistungen verliehen und besteht in 
dem Ehrenkreuz in 6 Klassen. 
II. 
Die Insignien des Ehrenkreuzes bestehen in: 
a) der ersten Klasse mit Krone und 
b) der ersten Klasse ohne Krone 
aus einem weiß emaillierten achtspitzigen Kreuz mit goldener Einfassung, zwischen 
den Feldern Strahlen in poliertem Gold. Das von einem Goldkranze umgebene 
Mittelstück zeigt auf der Vorderseite das Wappen des Fürstlichen Hauses, auf der 
Rückseite ein H mit Krone in Gold auf schwarz emailliertem Grunde. 
c) dem Offizierskreuz. 
Dieses besteht aus einem weiß emaillierten achtspitzigen Kreuz mit goldener 
Einfassung. Das von einem Goldkranze umgebene Mittelstück zeigt auf rot email- 
liertem Grunde das Wappen des Fürstlichen Hauses in Gold. 
d) der zweiten Klasse 
aus demselben nur etwas kleinerem Kreuz, wie unter b. 
#) der dritten Klasse 
aus einem achtspitzigen silbernen Kreuz mit Strahlen zwischen den Feldern. Der 
'Grund der letzteren in mattem, die Nänder dagegen, sowie die Strahlen zwischen 
den Feldern in glatt und glänzend geschliffenem Silber. Beide Mittelstücke in Gold 
und Emaille wie in der zweiten Klasse. 
H der vierten Klasse 
aus einem silbernen Kreuz in gleicher Form und Größe der dritten Klasse mit 
mattem Grund und glänzenden Rändern an den Feldern, jedoch ohne Strahlen und 
mit glänzend silbernen Mittelstücken. Das Wappen auf der Vorderseite sowie der 
Namenszug auf der Rückseite golden. 
Zu den unter 4—1 genannten Klassen des Ehrenkreuzes kann in besonderen 
Fällen auch die Krone in Gold bezw. Silber verliehen werden. 
III. 
Für Verdienste im Kriege werden die unter II aufgeführten Ehrenkreuze 
auch mit Schwertern verliehen.
	        
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