Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufkochen; 
b) Erhitung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden 
Wasserdampf auf 85°; 
e) Erhitzung im Wasserbad, und zwar: 
entweder auf 85°% für die Dauer einer Minnte 
oder, unter den von der Landesregierung näher zu bestimmenden 
Voraussetzungen, auf 70°% für die Dauer einer halben Stunde. 
8 29. 
n den Sanimelmolkereien nuß derart Buch gefũhrt werden, daß jederzeit 
ersichtlich ist, aus welchen Gehöften und in welcher Menge täglich Milch zur Ver- 
arbeitung angeliefert wird, sowic in welche Gehöfte täglich Molkereirückstände zur 
weiteren Verwertung in Viehhaltungen abgegeben werden. Die Bücher sind den mit der 
Aussicht über die Molkerei beauftragten Beamten auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. 
8 30. 
() Erxöffnung und Einstellung des Betriebs einer Sammelmolkerei sind der 
Polizeibehörde anzuzeigen. 
Ueber die Beaussichtigung der Sammelmolkereien durch die beamteten 
Tierärzte trifft die Landesregierung Bestimmung. 
() Hierbei ist die Durchführung der nach § 28 vorgeschriebenen Erhihnug 
durch regelmäßige Besichtigung der Einrichtung und des Betriebs der Sammel- 
molkereien und durch Prüfung entnommener Proben von Milch und Milchrückständen 
sicherzustellen. 
7. Verkehr und Handel mit Bieh im Umherziehen. 
(6 17 Nr. 6 des Gesetzes) 
6 31. 
Das Umherziehen mit Zuchthengsten zum Decken von Stuten kann von der 
höheren Polizeibehörde verboten werden. 
6 32. 
Für den Handel mit Vieh ohne vorgängige Bestellung kann angeordnet 
werden, daß der Verkauf außerhalb des Gemeindebezirkes der gewerblichen Nieder- 
lassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen nur an bestimmten Ver- 
kaufsplätzen (Standort, Stall usw.) stattfinden darf. 
8. Zugtiere im Bergwerks., Schiffahrts= und Hausierbetriebe. 
§ 17 Nr. 7 des Gesetzes.) 
g 33. 
C) Für die beim Schiffahrtsbetrieb oder beim Gewerbebetrieb im Umherziehen, 
in besonderen Fällen auch für die beim Bergwerksbetriebe benutzten Zugtiere kann
	        
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