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fühlbar) kann keine Spur mehr wahrgenommen werden, und der Körper ist gegen
jede Berührung unempfindlich. Auch wird durch Anrufen oder sonstige Anregung
eine Aenderung in den Gesichtszügen oder irgend eine andere Bewegung des Körpers
nicht veranlaßt.
Kurze Zeit nach dem Tode sind die Glieder schlaff, das Gesicht und auch
der übrige Körper erscheinen bleich, die Wangen und Schläfen eingesallen, die Nase
und das Kinn spitz. Die Haut fühlt sich kalt an, und zwar erkalten in der Regel
zuerst Gesicht, Hals und Glieder und danach Brust und Unterleib.
Die auseinandergezogenen Augenlider schließen sich nicht wieder, die Augen
selbst sind gebrochen, zurückgesunken.
Der Mund steht offen, und der Unterkiefer sinkt, wenn er an den Ober-
kiefer angedrückt wird, wieder herab
Die fleischigen Teile, mit denen der Körper aufliegt, namentlich die Hinter-
backen und die obere Rückengegend, zeigen sich platt gedrückt.
An verschiedenen Stellen des Körpers, insbesondere am Rücken, Gesäß und
an der hinteren Fläche der Oberschenkel, werden verwaschene blaurote Flecke (Toten-
flecke) sichtbar.
Einige Stunden nach dem Tod beginnen die Augen sich zu trüben und
glanzlos zu werden, und es tritt dann die sogenannte Leichenstarre ein. Der Körper
wird dann steif, starr, die Glieder lassen sich in den Gelenken nicht oder nur wenig
biegen, und die Muskeln fühlen sich derb und fest a
Von diesen Erscheinungen ist jedoch keine für 5% allein ein sicheres Zeichen
des Todes; sondern nur dann, wenn sie sämtlich oder wenigstens die meisten von
ihnen vorhanden sind, kann mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß
der Tod rrsis ist und es sich nicht um Scheintod handelt.
Die einzig sicheren Zeichen des wirklich erfolgten Todes sind die Zeichen
der Fäulnis, die je nach der Körperbeschaffenheit des Verstorbenen, der Art der
dem Tode orausgchongenen Krankheit, den Witterungsverhältnissen usw. frũher
oder später, in der Regel aber schon am zweiten Tage nach dem Tode ein-
stellen, und zwar umso früher, je länger die Leiche auf dem Sterbelager liegen bleibt.
Fäulniszeichen sind: der bekannte eigentümliche Leichengeruch, grünliche,
brännliche, voer schwärzliche Flecke über den ganzen Körper, besonders am Unterleibe,
Auftreibung dieses, Ausfluß von mißfarbiger, übelriechender Flüssigkeit aus Mund,
Nase, After und Geschlechtsteilen, Ablösung der Oberhaut an verschiedenen Stellen
des Körpers und gänglicher Verfall der Gesichtszüge.
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5.
Scheintod ist zu vermuten, wenn das Gesicht der als tot bezeichneten Person