Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1913. (62)

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fühlbar) kann keine Spur mehr wahrgenommen werden, und der Körper ist gegen 
jede Berührung unempfindlich. Auch wird durch Anrufen oder sonstige Anregung 
eine Aenderung in den Gesichtszügen oder irgend eine andere Bewegung des Körpers 
nicht veranlaßt. 
Kurze Zeit nach dem Tode sind die Glieder schlaff, das Gesicht und auch 
der übrige Körper erscheinen bleich, die Wangen und Schläfen eingesallen, die Nase 
und das Kinn spitz. Die Haut fühlt sich kalt an, und zwar erkalten in der Regel 
zuerst Gesicht, Hals und Glieder und danach Brust und Unterleib. 
Die auseinandergezogenen Augenlider schließen sich nicht wieder, die Augen 
selbst sind gebrochen, zurückgesunken. 
Der Mund steht offen, und der Unterkiefer sinkt, wenn er an den Ober- 
kiefer angedrückt wird, wieder herab 
Die fleischigen Teile, mit denen der Körper aufliegt, namentlich die Hinter- 
backen und die obere Rückengegend, zeigen sich platt gedrückt. 
An verschiedenen Stellen des Körpers, insbesondere am Rücken, Gesäß und 
an der hinteren Fläche der Oberschenkel, werden verwaschene blaurote Flecke (Toten- 
flecke) sichtbar. 
Einige Stunden nach dem Tod beginnen die Augen sich zu trüben und 
glanzlos zu werden, und es tritt dann die sogenannte Leichenstarre ein. Der Körper 
wird dann steif, starr, die Glieder lassen sich in den Gelenken nicht oder nur wenig 
biegen, und die Muskeln fühlen sich derb und fest a 
Von diesen Erscheinungen ist jedoch keine für 5% allein ein sicheres Zeichen 
des Todes; sondern nur dann, wenn sie sämtlich oder wenigstens die meisten von 
ihnen vorhanden sind, kann mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß 
der Tod rrsis ist und es sich nicht um Scheintod handelt. 
Die einzig sicheren Zeichen des wirklich erfolgten Todes sind die Zeichen 
der Fäulnis, die je nach der Körperbeschaffenheit des Verstorbenen, der Art der 
dem Tode orausgchongenen Krankheit, den Witterungsverhältnissen usw. frũher 
oder später, in der Regel aber schon am zweiten Tage nach dem Tode ein- 
stellen, und zwar umso früher, je länger die Leiche auf dem Sterbelager liegen bleibt. 
Fäulniszeichen sind: der bekannte eigentümliche Leichengeruch, grünliche, 
brännliche, voer schwärzliche Flecke über den ganzen Körper, besonders am Unterleibe, 
Auftreibung dieses, Ausfluß von mißfarbiger, übelriechender Flüssigkeit aus Mund, 
Nase, After und Geschlechtsteilen, Ablösung der Oberhaut an verschiedenen Stellen 
des Körpers und gänglicher Verfall der Gesichtszüge. 
“ 
5. 
Scheintod ist zu vermuten, wenn das Gesicht der als tot bezeichneten Person
	        
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