Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1913. (62)

4. Gebührenordnung für die Nacheichung. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Regenten wird auf 
Grund von § 16 Absah 2 der Maß= und Gewichtsordnung vom 30. Mai 
(Reichs-Gesetzblatt S. 349) die solgende 
Gebührenordnung für die Nacheichung 
erlassen. 
I. Längenmaße und Dickenmaße. 
Maßstäbe aus Metall. Buchebauuhelz Elsenbein nochen u und kgleichen, 
1908 
von 1 m und weniger .. 0,30 Mk. 
längere ... 040 „ 
rue aus 11½% ob Bichiainho 
bis mit 1m.. . .. .0.10, 
von 2D m....w 090.020 „ 
längere 0830 „ 
Vandmaße, bis mit 1o n 0925 „ 
längere .. 6040 „ 
Prizisionsmaßstäbe. ... .0,80» 
Kluppmnße aus Metall, 4 vkt **Q m u. derg 
bis mit 1m 
längere .... 0,40 
Klupptnaße aus „onl. außer Vuchsbaumholz, 
bis mit 127L. 09015 
längrreer 00925 
II. Flüssigkeitsmaße und Mehwerlzenge sur Fasstzeite 
Flüsstgkeltsmaße von 1½1 1 und weniger .. .0,05 
, . ...-.......0,10 
von 1, 2, 51 . 0090 
von 10 ind 20 1. 040 
größere . . 0,80 
Meßioerkseiige ohiie Einteilung oder mit uen Einteilung 
von 0,5 1 gnd wen niger .. .0,30 
von12 .................0,40 
von 10 in * 1J.h 9000 
größeer 1oo
	        
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