Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1913. (62)

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von mehr als 15 kg bis mit 3zo sssss 8383200 Mik. 
8 „ 100 100 „ 
für jedes weitere Hundert ...... .. .....2,50» 
mehr. 
2. Selbsttätige Laufgewichtswagen. 
Für die Prüfung der Wage nach Ausschaltung der selbsttäligen Laufgewichts- 
einrichtung sind die unter VI A für Handelswagen derselben Tragsähigkeit 
angesetzten Nacheichungsgebühren zu berechnen; dazu für die Prüfung der Lauf- 
gewichtseinrichtung 
bei Wagen unter 3000 B .....· 6,00 Mk. 
von mehr als 3000 lg bis Hl000 # 10000 „ 
„ „ „ 11000 „ „ mit 31000 1½ 15,00 „ 
„ „ „ 31000 „ 20.,00 „ 
III. Wagen für Reisegepäck um für Stückgüter! im Eisenbahnvertehr sowie Wagen 
für v Vosckeien, 
Wagen unter 250 kg ... ... 1,50 Mt. 
von mehr als 250 „ bis 750 1½ 33290 „ 
„ „ „ 750 „, 4V00 
Greiz, den 14. Januar 1913. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
 
	        
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