2.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Auögegeben Stuttgart Dienstag den 12. Februar 18660.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Kieine.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung des Artilels 21 des
mit der großherzoglich badischen Regierung am 6. November 1860 abgeschlossenen Staatsvertrags über
den Anschluß der Pforzheimer Eisenkahn bei Mühlacker. — Bekanntmachung in Betreff der Olden-
burg'schen Gewerbszeugnisse. — Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines Staatsanlehens von
7, 000, Ooo fl. — Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts in Nassau, Cameralamts
Creglingen.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departementê.
Des Justiz-Ministeriums.
Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung des Artikels 21 des mit der grohherzoglich Badischen
Regierung am 6. November 1860 abgeschlossenen Staatsvertrags über den Anschluß der Pforzhelmer
Eisenbahn bei Mühlacker.
Nachdem im Artikel 21 des zwischen Württemberg und Baden am 6. November 1860
abgeschlossenen, durch die Verfügung der K. Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten
und der Finanzen vom 17. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 3 ff.) bekannt gemachten Staats-
vertrags über den Anschluß der Pforzheimer Eisenbahn bei Müblacker von der großberzog-