Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1913. (62)

32 
14. die Verbesserung der Straße Greiz-Fraureuth in der Nähe des Ritter- 
gutes Unterreudnit, 
15. Beiteag an die Stadtgemeinde Greiz zum Neubau der oberen Elster- 
reiz, 
ihre Erledigung gefunden, indem Wir die Erklärungen des Landtags entgegen ge- 
nommen und die vom Landtage zu einigen dieser Vorlagen beantragten Aenderungen 
im übrigen genehmigt haben; den bei Beratung des Staatshaushaltplanes be- 
schlossenen einheitlichen Antrag auf Erhöhung der Zuschüsse an die Stadtgemeinde 
Greiz für das Gymnasium mit Realschule, und an die Stadtgemeinde Zeulenroda 
für die Realschule, sowie auf Einstellung eines weiteren Betrags unter Kap. XIX A 
des Staatshaushaltplanes für bestimmte landwirtschaftliche Zwecke, sowie den bei 
Beratung der Vorlage über einmalige Aufwendungen aus den verfügbaren Ueber- 
schüssen beschlossenen Antrag auf Erhöhung der Zuwendungen an die Schulge- 
meinden zu den Schulbauten haben Wir nicht genehmigen können. 
Das von dem Landtage bei Beratung der Vorlage, betreffend die Ver- 
besserung der Staatsstraße Greiz—Fraureuth in der Nähe des Rittergutes Unter- 
reudnig, beschlossene Ersuchen, in jeder kommenden Etatperiode aus den Ueberschüssen 
weitere Mittel für den späteren Bau einer neuen Straßenstrecke durch das Wiesen- 
gelände vor dem Orte Reudnit zurückzustellen, werden Wir in weitere Er- 
wägung ziehen. 
Wir versichern Unseren getreuen a Anserer Huld und Gnade und 
haben zu Bekundung des Vorstehenden gegenwärti 
ganstagenbschten 
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchst- 
eigenhändig vollzogen. 
Gegeben Schloß Thallwit,, den 14. Mai 1913. 
(L §) (gez.) Heinrich XXVI 
(Gaez) v. Meding.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.