Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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bezahlt“ frankiert dem Institut einzusenden. Es empfiehlt sich, bei zweifelhafter Diag- 
nose sogleich Heilserum anzuwenden und dann erst untersuchen zu lassen. Wichtiger 
ist die Untersuchung der abgelaufenen Fälle vor Freigabe in den Verkehr. 
Fleischvergiftung: Einzusenden ist Erbrochenes, Stuhl, bis zu 10 cem 
Blut und Reste des verdächtigen Fleisches, jedes für sich in einem Gefäß I oder II. 
Gonorrhoc: Einsendung von Sekret im Gefäß IV. Bei geringer Ab- 
sonderung entnimmt man das Sekret mit kleinem Wattebausch und breitet es damit 
in dünner Schicht auf beiden Objektträgern aus. Bei reichlicher Absonderung bringt 
man einen Tropfen auf die Mitte des einen Objektträgers, legt den zweiten darauf 
und zieht beide Gläser unter sauftem Druck wiederholt voneinander Dann läßt 
man beide Objektträger lufttrocken werden und legt sie mit der nicht bestrichenen 
Seite aufeinander und dann in die Watte. Ist begründeter Verdacht auf Gono- 
kokken vorhanden und kein Sekret zu erhalten, so lasse man den Morgenurin in eine 
gut gereinigte Selters= oder ähnliche Flasche mit Patenterschluß entleeren, packe sie 
gut umhüllt in ein festes Kistchen und sende sie dem Institut frankiert zu; auch ist 
das Institut bereit, auf Wunsch einc passende sterile Flasche einzusenden. 
Influen za: s. Tuberkulose. 
Malaria: Bei Beginn des Fiebers Ausstreichen eines Bluttropfens gut 
dem Objektträger mit der Kante des anderen Objektträgers in dem Gefäß IV. De 
zweite D#lektrder wird in gleicher Weise beschickt. 
ningitis: Im Beginn möglichst 10 com Blut oder Lumbalflüssigkeit 
in Ssh uͤ Nicht selten gelingt es, die Erreger der epidemischen Genickstarre aus 
dem Nasenrachenraum zu züchten; darum Einsendung von Nasenracher sette Zu 
dem Zwecke wird der Tupferträger des Gefäßes II auf etwa 1.5—2),0 em fast recht- 
winklig umgebogen, und der Schleim von der hinteren oberen *mi*# oberhalb 
des weichen Gaumens entnommen. Material, das sich nicht bereits 4—5 
Stunden nach der Entnahmeinder Hand des Untersuchers befindet, 
ist zur bakteriologischen Diagnose nicht verwendbar. Daher sind 
solche Proben mit der Aufschrift: „durch Eilboten, Bote bezahlt“ 
abzusenden. 
Nach Umständen, namentlich beim Auftreten mehrerer Fälle, ist die Entsendung 
eines Mitgliedes des Instituts zur Eutnahme des Materials an Ort und Stelle und 
die sofortige Aufbringung auf Menschenserumplatten sehr erwünscht. Es wird er- 
sucht, sich in diesen Fällen mit dem Institut in Verbindung zu setzen. 
Paratyphus s. Typhus. 
Pest: Bei dieser Krankheit bezw. bei Verdacht auf Pest wird nicht Material 
entsendet, sondern das Institut direkt angerufen, worauf ein Mitglied des Instituts 
im Bedarfefalle sofort an Ort und Stelle reisl. 
Pneumonie: Einsendung von Sputum im Gefäß 1 (!. Tubertulose) auf 
der Höhe des Fiebers auch eventuell bis 10 cem Blut im Gefäß I
	        
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