Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

132. 
1 
134. 
135. 
136. 
137. 
138. 
139. 
140. 
141. 
142. 
143. 
144. 
— 
— 
S 
146. 
147. 
2 
Bei Zwillingen, Drillingen usw. bei Nr. 126, 130 
und 131 für das 2., 3. und weitere Kind die Hälfte mehr. 
Für Rechtlagerung der nach rückwärts gebengten 
schwangeren Gebärmutter 
Für Rechtlagerung der vorgefallenen. Nabelschnur oder 
eines vorgefallenen Kindeste 
Für den Beistand bei einer iArgcgebun 
Für Einleitung der künstlichen Fehlgeburt oder des 
Abortes 
Für den Kaiserschnitt bei einer Lebenden 
Desgleichen bei einer Verstorbenen 
Für Entfernung der Nachgeburt ohne Entbindung 
Für Behandlung einer Blutung nach der Geburt ohne 
Entbindung 
Für Operation eines frischen Dammrisses 
Für Operation eines veralteten Dammrisses 
Sofern dieser bis in den Darm geht 
Für Anwendung der Nttungenilal bei einem schein- 
toten Kinde 
5. Operation einer Mastdarmscheidenfistel, einer Blasen= 
oder Hamrleiterscheidenfistel oder ähnliches 
Für Ausstopfung der Scheide 
Für Einlegen von Arzneistiften in die Gebärmutter 
oder Einspritzung in die Gebärmutter oder Ausspülung 
der Gebärmutter oder Aetzung des Gebärmutterhalses 
oder der Gebärmutterhöhle oder Ansetzen von Blut- 
egeln mittels des Mutterspiegels 
. Für Einlegung eines Mutterkranzes mit Lageverbesse- 
rung der Gebärmutter 
. Für Reposition der umgestülpten Gebärmutter 
Für unblutige Erweiterung des Muttermundes und 
Mutterhalses 
lFür blutige Erweiterung des Muttermundes 
. Für Naht alter Mutterhalsrisse 
3. Für Ausschabung der Gebärmutterhöhle 
Für teilweise Entfernung der Gebärmutter 
. Für gänzliche Entfernung der Gebärmutter 
Für Untersuchung einer Amme 
10—50 
50—300 
15—40 
10—20 
10—50 
6—20 
15.—150 
25—200 
3—10 
30 —300 
3—10 
3—10 
2—20 
10—50 
4—15 
5—40 
15—50 
10—50 
20—100 
50—300 
3—10 
107
	        
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