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198.
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10.
11.
2
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8
Für breite Eröffnung der Stirnhöhle
Für Eröffnung der Keilbeinhöhle
C. Gebühren für approbierte Zahnärzte.
. a. Für eine Beratung einschließlich der Untersuchung
des Mundes und etwaiger schriftlicher Verordnung
b. nachts d. h. in der Zeit von 9 Uhr abends bis
7 Uhr morgens
. Erfolgt sie in der Wohnung des Zahnkranken
d. nachts
Ist mit dieser Beratung zugleich eine Verrichtung
verbunden, für die im Nachstehenden eine besondere
Gebühr ausgeworsen ist, so darf eine solche nach Nr.
1 nicht gefordert werden.
Für Reinigen der Zähne
Für Ausziehen eines Zahnes oder einer Wurzel
Werden mehrere Zähne oder Wurzeln in einer
Sitzung ausgezogen, so kommt für den zweiten und
jeden folgenden je die Hälfte in Rechnung, jedoch nicht
unter 0.75 M.
Für mpPt.“ des erschwerten Durchbruchs der
Weisheitszähnec für jede Sitzung
Für Anbohrung eines Zahnes
Für Füllen einer Zahnhöhle
#u. mit plastischem Material
b. mit Gold
c. mit Zinn und Gold
4. mit Porzellan
Für Behandlung einer freiliegenden Zahnpulpa (Ueber-
kappung, Abtötung, Ausziehen)
Für antiseptische Behandlung einer Zahnhöhle oder
eines Wurzelkanals
Für Erbffnung eines Abscesses
Für Behandlung von Zahnfleisch-Erkrankungen für
jede Sitzung
Für größere blutige Operationen im Munde
13.
14.
Für Abfeilen scharfer Zahnränder
Für örtliche Betäubung bei einer Zahnoperation
20—100
20- 100
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2—4
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1—3
M.
M.
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