Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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5. Für allgemeine Betäubung bei einer Zahnoperation 
16. 
Für Stillen starker Blutungen nach einer Zahn- 
operation für jede Sitzung 
7. Finden die unter 3—16 aufgeführten Operationen 
in der Wohnung des Zahnkranken statt, so erhöht sich 
die für sie ausgeworfene Gebühr um 
nachts um 
Für Anfertigung einer Platte aus Kautschuk für künst- 
lichen Zahnersatz 
. Für Reparatur einer solchen 
a. für jeden an derselben Platte befestigten Zahn 
b. für Blockzjähne mehr um je 
Für Klammern oder Einlagen aus Edelmetall zur 
Befestigung oder Verstärkung einer Platte 
. Fũr Anfertigung giver Zal Zahnersatzplatte aus Edel- 
tall 
metall außer dem 
Für jeden an einer solchen ve befestigten Zahn 
a. mittels Kautschuks 
b. mittels Edelmetalls 
Für Einsetzen eines Stiftzahns 
a. mit Porzellankrone 
b. aus Porzellan mit Goldrücken 
4lFür Federn nebst Federträgern aus Gold an einem 
ganzen Gebi 
Für Aufsetzen einer Goldkrone 
Der Preis für Anfertigen von Obturatoren, Schienen- 
verbänden bei Kieferbrüchen, Apparaten zum Zwecke 
des Richtens schiefstehender Zähne oder für andere zahn- 
technische Arbeiten, wie Brückenarbeiten, ist in allen 
Jällen zu vereinbaren. Ist das unterblieben l gilt 
der übliche Preis als vereinbart. 
Greiz, den 22. Juni 1914. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
Meding.
	        
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