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Zustande befinden und ob die Trichinenschaubücher (§ 22 dieser Verordnung) ord-
nungsmäßig geführt sind.
5 19.
Die Trichinenschauer werden vom Fürstlichen Landratsamte widerruflich be-
stellt und mittels Handschlags in Pflicht genommen. Für jeden Trichinenschauer
ist mindestens ein Stellvertreter zu bestellcn. Die Bestellung und Verpflichtung
ist nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13 Abs. 2 gegenwärtiger Verordnung
bekannt zu machen. Außerdem ist jede Veränderung im Bestande der Trichinen=
schauer dem Fürstlichen Landesticrarzt vom Fürstlichen Landratsamt mitzuteilen.
8 20.
Die Trichinenschauer duriend die amtliche Trichinenschau nur in dem Bezirk
ausüben, für welchen sie bestellt sind
Die Stellvertreter dürfen nur in Fällen der Behinderung der zustäudigen
Trichinenschauer tätig werden.
Die Trichinenschauer haben allen in ordnungsmäßiger Weise an sie ergehenden
Aufforderungen zur Ausübung ihres Amtes alsbald Folge zu leisten und hierbei den
Wünschen der Antragsteller in Bezug auf Zeit und Ort der Trichinenschau tun-
lichst zu entsprechen, auch die Schau so schleunig vorzunehmen, daß die Grledigung
der Fleischbeschau (vergl. § 10 der Regierungs-Verordnung vom 13. März
— Gesetzsammlung Seite 21 —) keinen Aufschub erleidet.
Ist ein Trichinenschauer für die nächsten 24 Stunden verhindert, eine be-
antragte Trichinenschau vorzunehmen, so hat er dies sofort dem Antragsieller
mitzuteilen und ihn an seinen Stellvertreter zu verweisen.
Bei Säumigkeit oder Behinderung des für den Bezirk zuständigen Be-
schauers und seines Stellvertreters im einzelnen Fall ist der Gemeindevorstand
ermächtigt, ausnahmsweise den Trichinenschauer eines benachbarten Bezirks zur Schau
zuzulassen.
g 21.
Bezüglich der Stellung der Trichinenschauer, ihrer Beaussichtigung und
Bestrafung bei Zuwiderhaudlungen gegen ihre Obliegenheiten finden die Vorschriften
der 98 11, 12 und 14 Abs. 1 und 2 der Regierungsverordnung vom 23. Februar
1903 Gesetzsammlung Seite 3) mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß
an die Stelle der im § 14 vorgenannter Verordnung angeführten Prüsungsvor=
schriften für die Fleischbeschauer die entsprechenden Bestimmungen der Prüfungsvor=
schriften für die Trichinenschauer treten.