Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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Ansage 3. 
Anweisung 
für 
die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen. 
81. 
Die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen hat mit einem Mikroskop 
stattzufinden, welches eine 30- bis 40 fache und außerdem eine etwa 100 fache 
Vergrößerung ermöglicht und die Objekte klar und deutlich erkennen läßt. 
Zulässig ist auch dic Anwendung eines Trichinoskops, das bei 70 —80 facher 
Vergößerung ein Gesichtsfeld von mindestens 110—115 cm Durchmesser gibt und 
gleichfalls die Objekte klar und deutlich erkennen läßt. 
Als Objektträger sind Kompressorien aus zwei durch Schrauben gegeneinander 
drückbaren Gläsern zu verwenden, von welchen das eine in gleiche Felder geteilt ist. 
Außer dem Mikroskop und zwei Kompressorien muß der Trichinenschauer 
zur Hand haben: eine kleine krumme Schere, 2 Präpariernadeln, 1 Pinzette, 1 Messer 
zum Probenausschneiden, eine Anzahl numerierter kleiner Blechbüchsen zur Aufnahme 
der Proben, 1 Tropfpipette, je 1 Gläschen mit Essigsäure und Kalilauge. 
62. 
Auf die mikroskopische Untersuchung der Proben eines Schweines oder eines 
halben zubereiteten Schweines einschließlich der Herstellung der Präparate, jedoch 
ausschließlich der für die Probenentnahme aufgewendeten Zeit, sind mindestens 10 
Minuten, auf die mikroskopische Untersuchung eines einzelnen Stückes Speck mindestens 
9 Minuten, auf die Untersuchung sonstiger einzelner Fleischstücke mindestens 14 
Minuten zu verwenden. 
Bei der Benutzung von Ersatzproben aus dem Rippenteile des Zwerchfells oder 
aus den Bauchmuskeln bei ganzen Schweinen oder halben zubereiteten Schweinen 
(5 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2) sind auf die mikroskopische Untersuchung, einschließlich 
der Herstellung der Präparate, mindestens 20 Minuten zu verwenden. 
Erfolgt die Untersuchung mit dem Trichinoskop, so sind auf die Untersuchung 
der Proben eines Schweines oder eines halben zubereiteten Schweines, einschließlich
	        
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