Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

Mit einer Sicherheitsnadel am vorläufig beanstandeten 
Gegenstande zu befestigen. 
  
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Anslage 4. 
1. Fleischbeschauer haben den Beanstandungsschein nach Muster B zu § 9 der 
Regierungs Verordnung vom 13. März 1903 (Gesetzsammlung Seite 28) 
zu benutzen. 
2. Für besondere Trichinenschauer gilt folgender 
Beanstandungsschein. 
Hierdurch gekennzeichnete 
wird gemäß § 7 der Regierungsverordnung vom 
vorläufig beschlagnahmt. 
, den 
Trichinenschauer. 
  
§ 137 des Strasgesetzbuches lautet: Mit Gefängnis bis zu einem Jahre 
wird bestraft, wer Sachen, welche durch die zuständigen Behörden oder Be- 
amten in Beschlag genommen sind, vorsätzlich beiseite schafft, zerstört oder in 
anderer Weise der Verstrickung ganz oder teilweise entzieht. 
 
	        
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