Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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der Verfassung des Reichs und der engeren Heimat. — Kenntuis einiger 
der bedeutendsten neueren vaterländischen Geschichtswerke und guter volks- 
tümlicher Darstellungen. 
44) in Erdkunde: Kenntnis der mathematischen, physischen und politischen 
Erdkunde, genauere Kenntnis Deutschlands und seiner Kolonien. — Ver- 
trautheit mit den Lehrmitteln für den erdkundlichen Unterricht und mit 
einigen wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmitteln. — Uebung im Entwerfen 
von Kartenskizzen. 
e) im Französischen und Englischen: Keuntnis der Formen= und Saß- 
lehre, einige Uebung im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache, 
richtige Aussprache; Fähigkeit, einen nicht zu schwierigen Abschnitt aus 
der Fremdsprache mit Verständnis ins Deutsche zu übersetzen. — Allge- 
meine Kenntnis der französischen und englischen Literatur und genauere 
Bekanntschaft mit einigen Hauptwerken bedeutender Schriftsteller. 
h in Mathematik: Keuntnis der Arithmetik bis zum Beweise des bino- 
mischen Lehrsatzes für beliebige Exponenten (einschl.), der Algebra bis zu 
den Gleichungen dritten Grades (einschl.), sowic der wichtigsten Reihen der 
algebraischen Analysis. — Kenntnis der ebenen Geometrie (mit Einschluß 
der Lehre von harmonischen Punkten und Strahlen, Chordalen, Mehrnlich= 
keitspunkten und Achsen), der körperlichen Geomctrie, der ebenen Trigono- 
metrie, der Theorie der Maxima und Minima, der analytischen Geometrie 
der Ebene bis zu den Kegelschnitten (einschl.). 
8) in Naturlehre: Uebersichtliche Kenntnis des ganzen Gebiets der Phu- 
sik und nähere Bekanntschaft mit einzelnen Teilen. — Allgemeine Kennt- 
nis der chemischen Grundgesetze, der wichtigsten chemischen Elemente, sowie 
solcher Verbindungen, die für den Haushalt der Natur und für das täg- 
liche Leben besondere Bedeutung haben. — Vertrautheit mit den zweck- 
mäßigsten Hilfsmitteln des Unterrichts. 
h) in Naturkunde: systematische Uebersicht über die drei Reiche einschließ- 
lich der Anthropologie; genauere Bekanntschaft mit den wichtigsten Fami- 
lien einheimischer Pflanzen und Tiere, sowie den am hänfigsten vorkom- 
menden Mineralien, ihren Eigenschaften und ihrer Verwertung. — Ver- 
trautheit mit den zweckmäßigsten Hilfsmitteln des Unterrichts; Uebung im 
Zeichnen der im Unterricht behandelten Formen. 
» Prüflingen, welche eine Lehrbefähigung im Lateinischen zu erlangen 
wünschen, ist die Gelegenheit dazu zu bieten. In der schriftlichen Prüfung sind 2 
Ucbersetzungen (eine aus dem Deutschen und eine ins Deutsche) zu fertigen; in der 
mündlichen Prüfung haben sie die Fähigkeit nachzuweisen, einen Abschnitt aus 
Caesar und einen nicht besonders schwierigen Abschnitt aus Ovids Metamoryhosen 
oder aus Vergils Aeneis geläufig zu übersetzen und auszulegen; außerdem haben
	        
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