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usw, ist unter V statt des mit den Worten: „Postprotestaufträge mit Wechseln, die in
Elsaß-Lothringen, in der Provinz Ostpreußen usw.“ beginnenden Absatzes — Be-
kanntmachung vom 27. September 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 419) — zu setzen:
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3.
Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Eliabt Lothringen, in der Provinz
Ostpreußen oder in Westpreußen in den Kreisen Marienburg, Elbing
Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz Stadt und
Land, Löbau, Culm, Briesen, Strasburg, Thorn Stadt und Land zahl-
bar sind, werden erst am linhunderiund wanzigsten Tage nach Ablauf
der Protestfrist des Artikel 41 Abs. 2 der Weochselordnung, wenn dieser
Tag auf einen Sonn= oder Feiertag fällt, am nächsten Werktage nochmals
zur Zahlung vorgezeigt. Das gleiche gilt für die nochmalige Vorzeigung
von Postprotestaufträgen mit solchen im Stadtkreise Danzig zahlbaren
gezogenen Wechseln, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben,
der in Ostpreußen oder in einem der bezeichneten westpreußischen Kreise
liegt.
Hinter dem durch Ziffer 1 geänderten Absatz ist als neuer Absatz
einzurücken:
Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel= und Scheckrechts
besteht, kann die Post damit betraut werden, neben der Wechselsumme
auch die vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechsel-
zinsen einzuziehen und im Nichtzahlungsfalle deswegen Protest zu erheben.
ird hiervon Gebrauch gemacht, so ist in den Vordruck zum Postprotest-
anstra hinter „Betrag des ceigefügten Wechsels“ einzutragen „nebst
Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der ersten Vorzeigung, nämlich
vnoo ab“. Der Zeitpuu von dem an die Zinsen zu be-
rechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorzeigung des
Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen
verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der Wechselsumme
und der Zinsen ausgehändigt, bei Nichtzahlung auch nur der Zinsen aber
wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung erhoben.
Vorstehende Aenderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 26. Oktober 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Kraetke.