Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
5 22. 
(Ausgegeben am 10. November 1914.) 
  
39. Landtagsabschied 
für den 24. außerordentlichen Landtag. 
In Abwesenheit Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht 
Beinrich des Siebenundzwanzigsten 
Fürsten Reuß Jüngerer Linie, 
Regenten des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, 
wird kraft Höchster Vollmacht beurkundet: 
Am Schlusse des auf den 19. Oktober laufenden Jahres einberufenen 24. 
außerordentlichen Landtags wird in Gemähheit des § 85 der Verfassungsurkunde 
im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten dem Landtag 
bezüglich der stattgehabten Verhandlungen folgendes eröffnet: 
Die Vorlagen an den Landtag, betreffend 
1. Gesetz über die Verlängerung der Landtagsmandate aus Anlaß des 
hegenwärtigen Krieges, 
2. Gesetz, Gemeinderatswahlen betreffend, 
3. Zuwachssteuergesetz, 
4. Beihilfen aus Staatsmitteln zur Ausübung der Kriegswohlfahrtspflege 
im Fürstentum, 
5. Aufwendungen für eine Wasserleitung nach dem Fürstlichen Land- 
krankenhaus und Beitragsleistung im Falle der Anlegung einer Wasser- 
leitung nach dem Oberen Schloß in Greiz, 
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