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ist verboten. Diese Verbote sind außen an den Eingangstüren durch Anschläge
deutlich sichtbar zu machen. Sie beziehen sich nicht auf Arbeitsräume, innerhalb
deren Apparate zu technischen Zwecken (z. B. zum Schneiden, Schweißen) benutzt
werden dürfen. Das Betreten von Apparatenräumen mit elektrischen Hand= oder
Taschenlampen ist gestattet.
817.
In jedem Raume, in dem Azetylenapparate dauernd benutzt werden, muß
an einer in die Augen fallenden Stelle eine Anweisung über die Behandlung
der Apparate im regelmäßigen Betrieb und bei Störungen in deutlicher, gegen
zerstörende Einflüsse geschützter Schrift angeschlagen werden.
8 18.
Die Ueberwachung und Bedienung der Azetylenapparate darf nur durch
zuverlässige, mit der Einrichtung und dem Betriebe vertraute Personen erfolgen.
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Kalziumkarbid darf nur in wasserdicht verschlossenen Gefäßen gelagert Lagerung vor
werden und muß gegen Zutritt von Wasser oder Feuchtigkeit geschüht sein. aliamiar
Die Gefäse müssen die Ausschrift tragen: „Kalziumkarbid, vor Nässe
zu schützen“.
Die Anwendung von Entlötungsapparaten oder von funkenreißenden
Instrumenten zum Oeffnen verlöteter Gesäße ist verboten.
Nur eine dem voraussichtlichen Tagesverbrauch entsprechende Anzahl von
Gefäßen darf geöffnet sein. Geöffnete Gefäße siud mit wasserdicht schließenden
oder übergreifenden, wasserundurchlässigen Deckeln verdeckt zu halten.
8 20.
· JnApparatcnräumcadürfenunterBeachtungdctBokIchriftcndes§19«.t-Ipp«.
bctslnlagcnbiszn50KilogtqauutäglichemKalziumkarbidvcrbtauchanficrderm·"«"""-
für den Gebrauch geöffneten Karbidbüchse höchstens 500 Kilogramm, bei größeren
Anlagen höchsteus 1000 Kilogramm Kalziumkarbid gelagert werden.
8 21.
Mengen bis zu 100 Kilogramm Kalziumkarbid dürfen unter Beachtung b. u Ver-
der Vorschriften des § 19 ohne weitergehende Beschränkungen gelagert werden. lauseriumen.
Die Lagermenge kann ausnahmsweise bis auf 200 Kilogramm erhöht werden,
wenn der über 100 Kilogramm hinausgehende Vorrat in luft= und wasserdicht
verschlossenen Blechbüchsen aufbewahrt wird und diese Büchsen nur verschlossen
abgegeben werden.