Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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von Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Genickstarre, Pest, 
Pocken, Rotz, Rückfallfieber oder Typhus erwecken. 
84. 
Gesunde Lehrer und Schüler aus Haushalten, in denen Personen an einer 
der in 9 2 a genannten Krankheiten erkrankt sind, dürfen die Schulräume nicht be- 
treten, wenn nicht von dem behandelnden Arzte bescheinigt ist, daß der Kranke gut 
abgesondert und daß für sorgfältige, fortlaufende Desinfektion seiner Abgänge gesorgt ist. 
65. 
Die Wiederzulassung zur Schule darf erfolgen: 
u) bei den in § 3 genannten Personen, wenn entweder eine Weiterver- 
breitung der Krankheit durch sie nach ärztlicher Bescheinigung nicht 
mehr zu befürchten, oder die für den Verlauf der Krankheit erfahrungs- 
mäßig als Regel geltende Zeit abgelaufen ist. In der Regel dauern 
Pocken und Scharlach sechs, Masern und Klöteln vier Wochen. 
b) bei den in § 4 genannten Personen, wenn die Erkrankten genesen, 
in ein Krankenhaus übergeführt oder gestorben, und ihre Wohnräume, 
Wäsche, Kleidung und persönlichen Gebrauchsgegenstände vorschrifts- 
mäßig desinfiziert worden sind. 
86. 
Wenn eine im Schulgebäude selbst wohnhafte Person an Aus sa ß, Cholera, 
Diphtheric, Fleckfieber, Gelbfieber, übertragbarer Genickstarre, Keuch- 
husten, Masern, Mumps, Röteln, Rotz, Rückfallfieber, übertragbarer 
Ruhr, Scharlach oder Typhus oder unter Erscheinungen erkrankt, welche den 
Verdacht von Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, 
Rop, Rückfallfieber oder Typhus erwecken, so ist die Schule unverzüglich 
zu schließen, falls die erkrankte Person nach dem Gutachten des Physikus weder in 
ihrer Wohnung wirksam abgesondert, noch in ein Krankenhaus oder einen anderen 
geeigneten Unterkunftsraum übergeführt werden kann. 
87. 
Fülr die Beobachtung der in den 88 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, gegebenen Vor- 
schriften ist der Schulleiter bezw. der erste oder der einzige Lehrer verantwortlich. 
868. 
In Ortschaften, in welchen Cholera, Diphtherie, Fleckfieber, Gelb- 
sieber, übertragbare Genickstarre, Keuchhusten, asern, Mumps, 
Röteln, Nückolu#ie er. übertragbare Ruhr, Scharlach oder Typhus in
	        
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