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17. Landtagsabschied
für den siebzehnten ordentlichen Landtag.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXW.
Reuß Aelterer Linie urkunden
Wir Heinrich der SGSiebenundzwanzigste
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie,
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein
1c. ꝛc. ic.
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie.
Am Schlusse des von Uns auf den 21. März lfd. Is. einberufenen ordent-
lichen Landtags des Fürstentums cröffnen Wir in Gemäßheit des 8 85 der Ver-
fassungsurkunde dem Landtage Unsere Entschließung bezüglich der stattgehabten
Verhandlungen, wie folgt:
Die Vorlagen an den Landtag anlangend, so haben die Gesetze
I. betreffend die Erhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer und zur
Vermögenssteuer,
betreffend Gemeinderats= und Gemeindevorstandswahlen,
betreffend eine Ergänzung des Gemeindcabgabengesetzes und des Man-
telgesetzes vom 21. Dezember 1911 mit Bezug auf die Besteuerung
unverheirateter Personen,
betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 19. April 1913, betreffend
Gewährung von Staatszuschüssen zur Besoldung der Volksschullehrer-
und lehrerinnen,
bereits durch deren in Uebereinstimmung mit den Erklärungen und Anträgen des
Landtags erfolgten Erlaß ihre Erledigung gefunden.
Die Gesetze
5. über die weitere Verlängerung der Landtagsmandate aus Anlaß des
gegenwärtigen Krieges, sowie
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