Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1917. (66)

4. betreffend Erhebung eines Zuschlags zur Reichserbschaftssteuer, 
5. betreffend Abänderung des Gesehes vom 10. Juni 1916, betreffend 
die Erhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer und zur Ver- 
Mögenssteuer, 
bereits durch deren in Uebereinstimmung mit den Erklärungen bezw. Anträgen des 
Landtags erfolgten Erlaß ihre Erledigung gefunden. 
Die Gesetze betreffend 
6. die Landeserbschaftssteuer, 
7. die Abänderung des Gemeindeabgabengesetzes vom 21. Dezember 1911, 
werden, und zwar das Landeserbschaftsstenergesetz unter Berücksichtigung der von 
dem Landtage beantragten Aenderungen, demnächst veröffentlicht werden. 
Ferner haben die Vorlagen an den Landtag, betreffend 
Aufwendungen für Kriegswohlfahrtspflege, 
ml Gewährung allgemeiner Kriegsteuerungszulagen und Kinderzulagen an 
Staatsdiener pp., Geistliche, Volksschullehrer und Pensionäre, 
Beitrag zur Deckung der Verwaltungskosten der sozialen Kriegs- 
invalidenfürsorge in Thüringen, 
die auf das Fürstentum entfallenden Kosten des „Ernährungsamts der 
Thüringischen Staaten“, 
Mitteilung über den Stand des Kapitalvermögens des Landes, 
Vereinbarung wegen des Gehaltes des Direktors des gemeinschaftlichen 
Oberversicherungsamtes Gera. 
k Staatszuschuß zur Verbilligung der Fleischzulage an die minderbemittelte 
Bevölkerung, 
15. Aufnahme von langfristigen Darlehen des Staates, 
die Einrichtung des neuen Landeserbschaftssteneramtes, 
sämtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags bezw. durch Unsere 
Genehmigung der vom Landtage beantragten Abänderungen und Zusätze zu einigen 
der vorbezeichneten Vorlagen ihre Erledigung gefunden. 
17. Anlangend die Stellungnahme des Landtags zu der Vorlage über die 
Abänderung des Gesehes vom 25. Januar 1871, die Bildung eines 
Landesausschusses betreffend, behalten Wir Uns die weitere Entschlie- 
bung vor. 
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