4. betreffend Erhebung eines Zuschlags zur Reichserbschaftssteuer,
5. betreffend Abänderung des Gesehes vom 10. Juni 1916, betreffend
die Erhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer und zur Ver-
Mögenssteuer,
bereits durch deren in Uebereinstimmung mit den Erklärungen bezw. Anträgen des
Landtags erfolgten Erlaß ihre Erledigung gefunden.
Die Gesetze betreffend
6. die Landeserbschaftssteuer,
7. die Abänderung des Gemeindeabgabengesetzes vom 21. Dezember 1911,
werden, und zwar das Landeserbschaftsstenergesetz unter Berücksichtigung der von
dem Landtage beantragten Aenderungen, demnächst veröffentlicht werden.
Ferner haben die Vorlagen an den Landtag, betreffend
Aufwendungen für Kriegswohlfahrtspflege,
ml Gewährung allgemeiner Kriegsteuerungszulagen und Kinderzulagen an
Staatsdiener pp., Geistliche, Volksschullehrer und Pensionäre,
Beitrag zur Deckung der Verwaltungskosten der sozialen Kriegs-
invalidenfürsorge in Thüringen,
die auf das Fürstentum entfallenden Kosten des „Ernährungsamts der
Thüringischen Staaten“,
Mitteilung über den Stand des Kapitalvermögens des Landes,
Vereinbarung wegen des Gehaltes des Direktors des gemeinschaftlichen
Oberversicherungsamtes Gera.
k Staatszuschuß zur Verbilligung der Fleischzulage an die minderbemittelte
Bevölkerung,
15. Aufnahme von langfristigen Darlehen des Staates,
die Einrichtung des neuen Landeserbschaftssteneramtes,
sämtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags bezw. durch Unsere
Genehmigung der vom Landtage beantragten Abänderungen und Zusätze zu einigen
der vorbezeichneten Vorlagen ihre Erledigung gefunden.
17. Anlangend die Stellungnahme des Landtags zu der Vorlage über die
Abänderung des Gesehes vom 25. Januar 1871, die Bildung eines
Landesausschusses betreffend, behalten Wir Uns die weitere Entschlie-
bung vor.
—
—
—
— —
#
—
*
—
Or
—
—