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Die Bildung eines gemeinsamen Lehrerrats (nach demokratischen Grundsätzen
gewählt) mit Beigeordneten des Arbeiter= und Soldatenrats, ebenso eines Lehrerrats
für die höheren Schulen wird erfolgen. Der Lchrerrat ist in schultechnischen= und
Standesfragen zu hören.
II. Getrennte:
a) Angelegenheiten der Inneren Verwaltung, soweit sie nicht gemein-
sam sind. Die bisherigen Behörden in Greiz und Gera bleiben
vorläufig bestehen.
b) Finanzen. Die bicherigen Behörden in Greiz und Gera bestehen
bis auf weiteres fort
) Kirche. Bis zur Trennuug von Kirche und Staat bleiben die
bisherigen Behörden in Greiz und Gera bestehen. Inbezug auf
die Geschäftsführung sollen sie aber in enge Verbindung treten.
5. Die Bezirks= bezw. Kreisverwaltung erfolgt durch drei Landratsämter
in Gera, Greiz und Schleiz.
Die Pflege Reicheufels wird dem Landratsamtsbezirk Greiz zugeteilt, eben-
so die Orte Klein= und Langenwolschendorf, Pahren, Weckersdorf, Leitlitz (Nieder-
böhmersdorf ist nach Zeulenroda einzugemeinden).
Der Amtsgerichtsbezirk Vurgk wird dem Landratsamtsbezirk Schleiz zugeteilt.
6. Die Zivilsachen des Landgerichts Greiz gehen auf das gemeinschaftliche
Landgericht Gera über. Bis zur Auseinandersetzung mit dem Freistaat Sachsen-
Weimar soll provisorisch eine Zivilkammer für Greizer Sachen in Gera eingerichtet
werden. In Greiz bleibt eine detachierte Strafkammer bestehen und wird eine
Kammer für Handelssachen eingerichtet.
Das Amtsgericht Hohenleuben wird aufgehoben und sein Bezirk dem Amts-
gericht Zeulenroda zugewiesen.
Das Amtsgericht Burk wird aufgehoben und ein Teil seines Bezirks dem
Amtsgericht Schleiz, der andere dem Amtsgericht Lobenstein zugewiesen.
7. 3 Bezirksschulinspektionen für das Volksschulwesen in Gera, Greiz und
Schleiz werden gebildet, daueben je eine Schulkommission, über deren Bildung noch
nähere Anordnung ergeht. Zur Schulkommission tritt je ein vom gemeinsamen
Arbeiter= und Soldatenrat bestinnnter Beigeordneter.
mll Das gemeinsame Landbauamt hat seinen Sitz in Gera. An seiner
Spitze steht der Vorstand des Landbauamts zu Gera. 3 Landbauinspektionen (für
Straßen= und Tiefbau — kleinere Wasserbauten — als Berater der Landratsämter
in Hochbausachen) werden eingerichtet in Gera, Greiz. Schleiz. Nach dem Aus-
scheiden der jetzigen Landbauinspektoren werden die Inspektionen mit mittleren
Beamten besepzt.
Der gegenwärtig angestellte Landbauinspektor in Greiz wird als Vertreter
des Vorstands des Landbauamts nach Gera versetzt.