Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1918. (67)

4. betreffend die Ermächtigung Fürstlicher Landesregierung zur Verlänge- 
rung der Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter der Handels- 
kammer, 
5. betreffend die Erhebung von Zuschlägen,. zr Einkommensteuer und zur 
Vermögenssteuer für das Steuerjahr 1 
bereits durch deren in Uebereinstimmung mit den cuatne bezw. Anträgen des 
Landtags erfolgten Erlaß ihre Erledigung gesunden. 
6. Das Gesetz zur Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 
7. April 1880, die Vertretung der Kirchengemeinden betreffend, 
wird mit den vom Landtage beantragten Abänderungen, welche unsere Zustimmung 
gefunden haben, demnächst veröffentlicht werde 
Wir haben Unsere untrertglenn. beauftragt, Vorlagen einer neuen 
Kirchengemeindeordnung und einer Synodalordnung auszuarbeiten, welche dem Land- 
tage binnen 3 Jahren zugehen werden. 
Ferner haben die Vorlagen an den Landtag, betreffend 
Aufwendungen für die Kriegewohlfahrtspflege. 
Ergänzung des Staatshaushaltplaus für das Rechnungsjahr 1918, 
Gewährung von Kriegsbeihilfen und Kriegstenerungszulagen an Staats- 
diener, Geistliche, Volksschullehrer, Pensionäre pp., 
Teucrungszulagen für Beamte des gemeinsamen Obereersicherungs- 
amtes zu Gera, 
zeitweise Außerkraftsetzung gewisser Bestimmungen der Gebührenord- 
nung für Notare und Rechtsanwälte vom 18. November 1899, 
. Bereitstellung von Betriebsmitteln zur Beschaffung von Holz für 
Kleinwohnungen oder Massenmöbeln, 
sämtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags bezw. durch Unsere 
Genehmigung der vom Landtage beantragten Abänderungen und Zusätze ihre Er- 
ledigung gefunden. 
Wir versichern Unseren getreuen Landtag Unserer Huld und Gnade und 
haben zu Bekundung des Vorstehenden gegenwärtigen 
Landtagsabschied 
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen- 
händig vollzogen. 
Gegeben Schloß Ebersdorf, den 13. Juni 1918. 
(Tl 8) (gez.) Heinrich XXVII. 
(agez.) v. Meding. 
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