Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1918. (67)

Liste 
bereits im Geburtsjahre zur Impfung gelangten Kinder 
für 19 
Bemerkungen. 
I. In die Liste der bereits im Geburtslahre zur Impsung vorgestellten Kinder“ 
sind vom Impfarzte die Namen u. s. w. nach Maßgabe der Spaltenüberschristen 
von allen denjenigen Kindern einzutragen, welche vor Ablauf desjenigen Kalender- 
jahres, innerhalb dessen ste geboren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und 
wirklich geimpft worden sind. 
In Spalte 7 ist der Name derjenigen Anstalt oder sonstigen Stelle, von der der 
Impfsstoff bezogen wurde, einzutragen. 
I. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur 
regelmäßlgen Eniwickelung gekommen 
Vordruck Vll.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.