Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

H’ec. 
I. UI. verordnung eine allgemelne Jnsteukelon, sowle elne Geschäfesordnung eneworsen worden, welche 
Verdurch zur ollgemelnen Kenminist und Nachachtung bekanmt gemacht werden, mie der Be- 
merkung, daß danach bel Ausmittelung, Abschäbung und Karastelrung des Grundbestzes 
allenthalben zu verfahren ist. 
Nicht minder ist fuͤr dle im Sinne der Ausfuͤhrungsverordnung vom 20. Maͤrz d. 
ul. J. 5. 3 und 6 aufgustellenden Speglalkommissionen eine Instrukclon entworfen und zugleich 
W. eine Anleltung zu Aufstellung der Flurbücher und zu Anfertigung von Flurläufern brarbestet. 
vwvorden, welche nachslehend ebenfalls zur allgemeinen Kunde gebracht werden. 
Dabel wird noch im Rückblick auf frühere Bestimmungen über Aufnahme und Ver- 
messung des Grundbesices bemerklich gemacht, daß in Berncksichtigung des im Fürstenthume 
Schleiz für die dortige Landesvermessung berelts ongenommenen Maahes und zu Herstellung 
moͤglichster Glelchfoͤrmigkeit mit den in den Nachbarstaaten angenommenen Bestimmungen 
der Flaͤchengehalt des Grundbesihes nach dem Maaßstabe von Magdeburger Morgen, den 
Morgen zu 180 Quadratrutben, die Ruthe zu 12 Fuß Rheinisch gerechnet, aufzunehmen 
und zu katastriren, daß also im Fücstenbbume Gera und in der Oflege Saalburg, wo bis- 
ber bel den Vermessungen der Dresdener Scheffel zu 120 Quadratrurhen, die Ruthe zu 8 
Leipziger Ellen gerechner, zum Grunde geleget worden ist, eine Umrechnung Platz greisen 
muß und von der Generalkommissson ausgesührt werden wird. 
Gero, am 23. August 1850. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium das. 
von Bretschnei der. — 
Schlick. 
I. 
Instruktion 
suͤr die 
General-Kommission zu Ermittelung und Abschaͤtzung des Grundbesitzes. 
  
5. 1. 
Zu konomischer Abschhung ker gesammten Lande bes Fuͤrstentehums Reuß füngerer 
Linle werden fuͤr jede Kulturart so vlel Klassen aufgestellte, als sich Verschiedenheiten im 
Relnertrage und dem darauf zu gruͤndenden Kapitalwerthe vorfinden. « 
»si- 
5.2. 
Für den Zweck der Ausstellung und Berechnung dieser Kfollen berelsen dle skonomischen 
Kommissare, mit Karte und Flurbuch versehen, so welt diese vorhanden sind, dir berteffenden
	        
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