Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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I.h 
Instruktion 
zu Aufstellung der Flurbücher, ferner zu Anfertigung von Flurläufern in Flu- 
ren, die noch nicht vermessen oder noch nicht kartirt sind, endlich zu Bezeich- 
nung der ersten über den jedesmaligen Flurgrenzen gelegenen Stücken. 
H.. — — 
8. 1. 
Jedes Flurbuch muß am Kopfe die allgemelne Bezeichnung der Lage erhalten. Da 
solche Bezeichnungen in der Regel eine groͤßere Anzahl von Stuͤcken umfassen, so ist eine 
besondere Kosumne dazu ulcht nzihlg. Wo elwa elnzelne Stücken besondere Namen haben 
kam dies in der 3. Rubrik bemerke werden. 
". 2. 
In den Fluren, welche, noch nicht vermessen sind, Ist bel Gelegenheit der Klosstrung 
zugleich ein Flurläufer zu entwersen, welcher sich ausf ein Brouillon (siehe 4. B. die 
Beilage sub 5)) gründek und die jedesmal elngeschlagene Richtung genau bezeichner. 
5. 3. 
Um dobei zuglelch die Fläche approrimativ zu ermitleln, wird dle Länge jeder Lage 
mit der Stachelruche gemessen und notlrt und diese Messung so oste wlederholt, ols dle Länge 
einc andere wird. Dazu ist ein Lcherer Handlanger zu verwenden, der jedoch gehörig kon- 
trelire werden muß. 
el Uebergehung der Stücken ersolge sobann in einem Manuase die Auszeichnung der 
Breite, serner die lausende Nummerirung (die auch bei der nachfolgenden Vermessung bei- 
behalten wied), das Eintragen der Besitzernamen und der Klasse, lesceres nach Angabe der 
Spezialkommissien. 
. 4. 
Oie hiernach sich berechnende Fläche wird im Zimmer ermielt und ous dem Manu- 
ele der Flurléufer gebilder, welcher außer den Rubriken des Flurbuchs die Länge jeder 
Lage und die Brelte jedes Stäcks enthalren muß. (l. Bellage A.) 
An den Flurgrenzen wird das zunächst gelegene Stück mit verzeichnet und klassire. 
. 5. 
Für solche Fluren, die zwar vermessen aber noch nicht kartire sind, wird eim Wegwel- 
ser durch flüchege Kopirung der Meßtischblätter aus sreier Hand, so daß nur Flgue und 
Fichtung ersichillch und, hergestelle und ein Flurbuch angelegk, wie jedes andere, in welches 
nur die Flächen nach erfolgter Berechnung noch einzutragen bleiben.
	        
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