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Oie Redukrion des angerechneten Porto für cranstelrende Correspondenz findee nach dem
wirklichen Werthe des zugerechneten Betrages stort. Dle Feslsetzung des Reduktions-Ver-
pälmisses blesbe besonderer Verständlgung vorbehalten.
Briefpo st.
I. Briefverkehr.
Internationale Vereins-Correspondenz.
Art. 10.
Gemelschasiliches Porto.
Dle sämmrlichen, nach Artikel 1. zu dem deursch österreichlschen Postverein gehoͤrlgen
Scaatsgeblete sollen begüglich der Brlefpost sür die Internarlonale Ver ins-Cor-
responden) und Zeitungsspedition Ein ungetheiltes Poslgeblet darstellen.
In Folge bessen soll dlese Correspondenz 2c., ohne Rücksicht auf die Territorialgrenzen,
einzig mit den verabredeken gemeinschaftlichen Porko-Toxen belege werden.
DB#zug rs Portos.
Das Porto, welches nach diesen Taren sich ergiebt, hac jede Post Verwalkung für alle
Brlese zu bezleben, welche von ihren Post-Ansalten abgesandt werden, es mägen diese Brlefe
frankirt sein oder nicht.
Art. 12.
Hinwegsallen des Transitpertos.
Die Erbebung eines besonderen Transteporko's von den Correspondenken bört auf für
sämmcliche n ur innerbalb des Wereinsgebiets sich bewigende Correspondeng.
Ar. 13.
Transstgebühr.
Zur Regulicung des Bezuges der Transteé-Gebühren der elnzelnen Post. Verwolkungen
treten solbende Bestümmungen ein:
a) die Transit-Gebühr wird, sowohl bei der in geschlossenen Packelen als einzeln transt-
tirenden Correspondenz mie # Silberpf. Dro Meile bis zu einem Marlmo von7 Pf.
oder dem entsprechenden Betrag in der Landesmänze pro Loth nello bemessen.
b) Retourbrlefe und unrichtig #ustradirte Brlese, Kreuzbandsendungen und Waarenpro-