Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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ben unfranklrt aufgegeben, so wird von dem Postamte des Bestimmungsorts das für dir 
Hinsendung angesebt gewesene Porto in demselben Betrage und in derselben Waͤhrung zu- 
ruͤckgerechnet, wie dasselbe angesetzt gewesen ist, wogegen die Hostanstall, an wesche dieselben 
zuruͤckgelangen, berechtigt ist, das ganze Porto fuͤr die Hinsendung zu Gunsten der eigenen 
Postkasse einheben zu lassen. 
Art. 31. 
Brlese, welche den Adressaten an elnen anderen als den ursprünglich auf der Adresse 
bezeichneten Bestimmungsort nachgesendet werden sollen (creklamirte Briese), werden wie 
P#che behandele und rar#rt, die an dem Orte, von wo die Nachsendung erfolge, nach dem 
neuen Besklmmungsorte ausgegeben werden, wobel jedoch nur die Tare für frankicte Briese 
Iin Anwendung zu kommen hot. Dos fröher dasür angesete vereinsländische oder sonstige 
Porto wird als Auslage in Anrechnung gebrache. Eine Ausnahme Hlervon kritt jedoch als- 
dann eln, wenn die Nachsendung vom ersten Bestimmungsorke unmitttelbar nach dem 
Aufsgabeorte erfolgt, in welchem Falle dle gleiche Behandlung wle bei ken unanbriagli- 
chen Briesen (Arc. 30.) einzurreten har. 
För reklamirte Brlese, deren Zustellung an die Adressaken nicht bewikt werden kam, und 
dle daher an dle Ausgaheorte zurückzulelten sind, dürsen der Post · Austalt, vou welcher dieselben 
eingelangt sind, nur dlesenigen Gebühren in Anrechnung gebracht werden, welche von dieser 
bei der Auslieferung an die rücksendende Pest= Anstalt aufgerechuct worden sind. 
Art. 32. 
Aushebung der nicht vereinbarten Gebühren. 
Außer den in den vorstehenden Artikein auedrücklich stipulirten Taxen dürsen für die 
Beförderung der internationalen Vereins-Correspondenz keinerlei weilere Gebühren erhoben 
werden, und es ist ousnahmeweise nur bezüglich der Bestellgebühr denienigen 
Hostadministrationen, bei welchen eine solche noch bestebt, überlassen, dieselbe vorläufig sort- 
juerheben. Diese Gebühr foll jedoch über ihren dermaligen Betrag keinessalls erhöhr wer- 
den, und es werden vlelmehr die betreffenden Werwaltungen darauf Berache nehmen, si# 
nach Thunlichkelt ganz aufzuheben oder doch zu ermäßlgen. 
Der Ersah baorer Auslagen für auherordentliche Besorgungen J. B. für die Bestel- 
lung durch einen expressen Voten) ist nscht ausgeschlossen. 
Il0) Correspondenz mit fremden Ländern. 
Art. 33 
Die Vereins-Correspondenz mic dem F#um,e unterliegt dersesben Behandlung, wie 
die internationale Pereins-Korresponden!, Dobes tritt dasjenige Post. Amt an der Grenze
	        
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