Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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8) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse des Kurfürstlich Hessischen Steueramts zu 
Geluhausen betr. 
Nachdem dem Kurfürstlich Hessischen Steueramte zu Gelnhausen die Befugniß 
zur unbeschränkten Ereheilung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist: 
so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrache. 
Gera, den 15. Oktober 1851. 
Fürsiich Reuß- enihes Ministerium. 
on Bretschneider. 
Semmel. 
9) Verordnung, die Rekrutirung in der Pflege Saalburg betr. 
Da mit der rlag der Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie in ein Ge- 
—— — 44%% r Grund für die bisherige selbstständige Rekrueirung in der 
erwegeefalln ust, so bat es zu Vereinfachung des Geschäfts und nach 
den Gusetehen mC zweckmäßig geschienen, den nurgedachten Landeskheil den Rekru- 
zenssesen Schleiz und Ebersdorf in der Weise einzuverleiben, daß die Stadt Saal- 
burg und die Ortschaften jenseles der Saale der Fürstlichen geceusirungskommision in 
oe n orf, der Theil diessekts der Saale aber der Fürstlichen Rekrutirungskommise 
sion in Schlei] überwiesen werden, und beide genannte Behörden die militairpftichtige 
junge nsa *d dieser Vereheilung zur Milirairloosung in der gesetzmäßigen Weise 
berbeizuziehen babe 
In Nosiheng dieser höchsten Orts genehmigten Maßregel sind die konkurrirenden 
Behörden mit enrsprechender Weisung versehen werden, . werden die betreffenden Geistli- 
chen und Oersvorstände mie den thnen nach § 16. und 17. des Rekrutirungsmandats vom 
2. Januar 1823 obliegenden Verpflichtungen von jetzt ab an die genannten Fuͤrstlichen Re- 
krutirungsbehoͤrden in Schleiz und in Ebersdorf hiermit verwiesen. 
Gera, am 18. Oktober 1851. 
Vurstuich Veuß Plauisches Winisterium. 
n Bretschnei 
Schlick. 
 
	        
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