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bleiben, sowie die auf denselben Gegenstand sich bezlebende Bestimmung im §. 92.
der Vereins-Zollordnung allgemein auch sernerhin Iin Krase.
Gera, den 26. Dezbr. 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
6) Bekanntmachung, die Spedition von Zeitschriften durch die Post betr.
In dem Nachstebenden bringen wir diesenigen Bestlmmungen zur öffentlichen Kenne
niß, welche zum Zweck gleichmäßiger Erlelchterung der Internatlonalen Spe,
dltion von Zeitscheiften sowie zur Regulkrung des Zeitungswesens überhaupt,
von Selten der Fürstlich Thurn und Taxleschen Postverwaleung aus Grund erfolgeer Ueber-
einkunft mit den benachbarten Regierungen resp. Postverwaltungen getrossen und fürdie Fürst-
lich Reußischen Lande J. L. von der hiesigen Staateregierung genehmigt worden sind.
Gera, am 27. Dezember 1851.
Fürstlich Reuß-Plautsches Ministerlum.
von Bretschneider.
Schlick.
Regulativ,
das Zeitungswesen betr.
K. 1.
Dle Postanstalt besorgt die Annohme der Pränumeration ouf dle im In- und Aus-
lande erschelnenden Zeltungen und Journale, sowle deren Versendung, und auf Verlangen
auch dle Bestellung an die Pränumeranten.
8. 2.
Die Bestellung kann in der Regel nicht auf einen kuͤrzeren Zeltraum als ein Wiertel-
jahr ersolgen; Abonnements auf kuͤrjere Zesc können nur ausnahmsweise in besonderen Fäl-
len gestorket werden. Uebrigens Uind Hierbei die Verlagsbedingungen zunächst maßgebend.
Um auf den Empfang aller vom Beginne des Prämmerationstermino an erscheinen-
den Blätler rechnen zu können, baben die Bestellungen so geitig zu ersolgen, daß das Post-
amt des Absendungsortes dleselben vor dem gedachten Termine erhält.