Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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b. Mit kleinen Tonschlesern vermengler armer Lehmboden, 4 Zoll, auf glelcher Un- 
terlage. 
Kl. XXVIII. uit 0,8 Steuereinheit. 
Bergige Lage. 
a. u. b. Wie die, unter gleicher Bezeichnung beschrlebenen Bodenarken der Kl. XXVII. 
nur noch geriuger, außerdem: 
e. Magerer Lehm mit vielen Kieselschlefern auf gleicher Unterlage. 
Kl. XXIX. mit 0,7 Steuereinheit. 
Wege gut. 
a. Schr armer Lehmbobden 3 Zoll. 
b. Gersllboden, 4 Zoll, auf Thon mie Stelnen vermenge. 
c. Mitc klelnen Thonschlefern vermengeer, sehr armer Lehmboden. 
Kl. XXX. mit 0,6 Steuereinheit. 
Wege steinig. 
Ganz armer, magerer Thonboden von 3 Zoll Tiefe und gleichem Uncergrunde, leidet 
Pr dnrch Nässe, brarbeltet sich bel Trockenbelt sehr schwer, weshalb günstige Witterung 
wahrgenommen werden muh. 
Kl. XXXI. mit 0,5 Steuereinheit. 
Wege bergig und Kteinig: 
a. Sehr armer, steinlger Lehmboden, 3 Zoll, auf Felsen. 
b. Geröllboden, 3, Zoll, auf Tbon mie Steinen vermenge. 
e. Mit kleinen Thonschiesern vermengker, gon armer Lehmboben, 4 Zoll, bel glelcher 
Unterlage. 
d. Sand mit untermengtem Kiesel und gleichem Untergrunde, in den die Ackerkrunie 
uͤbergeht, auch bei guten Wegen. 
· Wege gut. 
". Scharser, eisenhaltiger Kieselschiefer. 
f. Sanvboden mit Sandstelnunterlage; weil die Ackerkrume allmäßlig in Uncergrund 
übergehr, so ist deren Tlese niche wohl erkennbar. 
. Ganz magerer Tbon mit vlelen Sceinen. 
Kl. XXXII. mit 0,1 Steuereinheit. 
Wege gut. 
a. Granwackengeröllboden, 4 Zolk, mie vielen eingemengten Kieseln.
	        
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