11½.
6. 93.
Ein Beschluß des Landtages kann weder durch Hrotestarlon, noch durch Berufung auf
böchste Enescheidung, noch auf andere Weise gehindert werden.
Die Minderhelt muß sich der Mehrhelt unlerwersen.
8. 91.
Kein Mltglied des Landtages kann ohne dessen Zustimmung waͤhrend der Sitzungs-
periode wegen einer mit Strase bedroheten Handlung zur Untersuchung gezegen oder ver-
baseec werden, außer, wenn es bei Ansübung der Thar oder im Laufe des naͤchstsolgenden
Tages nach derselben ergriffen wird.
Kein Abgeordneter darf zu lrgend elner Zelt wegen seiner Abstimmung In der Laud=
tagsversammlung oder wegen der bel Ausübung seines Beruss gethanen Aeuherungen ge-
richtlich versolge oder sonst auherhalb der Versommlung zur Veramwortung gesegen wer-
den, wenn niche der vorgekommene Fall das rechtliche Kennzeichen einer Injurie, Verleum-
dung oder eines in den Gesehen mit Scrase bedrohten sonstigen Vergehens an sich trägr.
Die Aufrechthaltung der Oednung im Innern des Hauses steht nach Masigabe deo
Geschäftsordmung dem Präsidium zu.
5. 95.
Sämmeliche Abgeordnelen genleßen für dle Zele löres Ausenrhalts auf dem Landtage,
von dem Tage vor Eröffnung und bls und mit dem Tage nach dem Schlusse des
Londtags elne eägliche Auslösung, worüber eln besonderes Regulativ mie dem Landtage ver-
elnbart wird
Diese Tagegelder, sowie der gesammte Aufwand sür die landständischen Versammlun-
gen werden aus der Landeskasse besteitcen.
Keln Abgeordneter darf auf seine Tagegesder vergichten.
g. 96.
Der Landtag wird durch elnen Landtagsabschled geschlossen, mit welchemm die Versamm-
lung von dem Fuͤrsten selbst oder von dem Ministerium entlassen wird.
s. 97.
Dem Fuͤesten steht das Recht zu, den Landtag unter Angabe der Gründe zu verta.
gen oder aufzulösen.
Obne Zustimmung des Lond#ags darf die Vertagung die Frlst von dreißig Tagen nicht
überskeigen und während derfelben Landragsperiode nicht wiederbolt werden.
Im Falle der Aufissung des Landtags erllsche dag Mandat der sämmtllchen Abgeord-
neken von selbst; es sind jedoch die Mieglirder des aufgelösten Landkages wieder wählbar.