Anweisungen
zur Bekämpfung der einzelnen Seuchen.
1. Diphtherie-Anweisung.
81.
Die Ermittlungen haben sich darauf zu erstrecken, wo der Kranke sich in
den letzten acht Tagen vor Beginn der Erkrankung aufgehalten hat, mit welchen
Personen er in Berührung gekommen ist, ob in seiner Umgebung, auf seiner
Arbeitsstätte oder in seiner Herberge, bei Kindern, welche die Schule besuchen,
in der betreffenden Schulklasse, verdächtige Erkrankungen vorgekommen sind, ob
er von auswärts Besuch oder Zuzug von Dienstboten, Lehrlingen u. dergl.
erhalten hat und woher, ob der Kranke oder Angehörige von ihm in den letzten
acht Tagen in anderen Ortschaften gewesen sind und in welchen. Auch ist die
Möglichkeit der Krankheitsverbreitung durch „Bakterienträger“ (s.#§ 8 dieser
Anweisung) zu berlicksichtigen.
8 2.
In allen wichtigen Fällen ist die Natur der Krankheit tunlichst durch
bakteriologische Untersuchung festzustellen.
83.
Das Diphtherie-Merkblatt des Kaiserlichen Gesundheitsamts (Verlag von
J. Springer, Berlin W., Linkstraße, Preis 5 9, 100 Exemplare 3 .4
1000 Exemplare 25 .0) soll je nach Lage des Falles dem Erkrankten oder Er-
krankungsverdächtigen, dem Haushaltungsvorstand oder der Pflegeperson zugestellt
werden. Gemeinden über 3000 Eimvohner haben sich das Merkblatt vorrätig
zu halten, kleinere Gemeinden erhalten es vom Landratsamt.