Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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desinfizieren. Die zur Messung der Körpertemperatur benntzten Thermometer 
sind für andere Kranke nicht oder nur nach Desinfektion zu vervenden. Es 
sind tunlichst nur amtlich geprüfte Thermometer zu venvenden. 
8 42. 
Wenn in einem Orte der Typhus ausgedehntere epidemische Verbreitung 
gewonnen hat, soll die Abhaltung von Messen, Märkten und anderen 
Veranstaltungen, welche eine Ansammlung größerer Menschenmengen 
mit sich bringen, verboten oder beschränkt werden. 
W13. 
Brunnen, deren Wasser verdächtig ist, Typhuskeime zu enthalten, sind 
zu schließen, Pumpbrunnen am besten durch Entfernung der Pumpe. Ist ein 
Brunnen durchaus unentbehrlich, so ist an ihm eine Warnungstafel anzubringen 
des Juhalts: „Warnung! Typhusverseuchtes Wasser, nur gekocht zu gebrauchen!“ 
*§ 14. 
Maßregeln für Schulen. Kinder aus Haushalten, in welchen 
Typhuskrauke liegen, sind vom Besuche von Schulen, Kindergärten, 
Krippen u. dergl. fernzuhalten, wenn nicht von dem behandelnden Arzte 
bescheinigt ist, daß der Kranke gut abgesondert und für sorgfältige, fortlaufende 
Desinfektion seiner Abgänge gesorgt ist. In jedem Fall eines solchen Verbots 
hat der Gemeindevorstand alsbald den Schulvorstand in Kenntnis zu setzen. Es 
ist ferner darauf hinzuwirken, dast der Verkehr mit anderen Kindern, insbesondere 
auf vffentlichen Plätzen, möglichst eingeschränkt wird. 
Licgt in der Familie eines Lehrers ein Typhuskranker, so ist der Lehrer 
zu veranlassen, vom Unterrichte fernzubleiben, solange eine Verbreitung der 
Krankheit durch ihn zu befürchten steht. Dasselbe gilt für den Schuldiener und 
dessen Dienst. 
15. 
RNäumung von Wohnungen oder Gebäuden soll nur in den 
dringendsten Fällen angcordnet werden, z. B. wenn in einem Hause oder einer 
Wohnung, die hochgradig ilberfüllt sind, rasch nacheinander eine größere Anzahl 
Erkrankungen auftritt und für diese eine außerhalb des Hauses liegende Ursache 
sich nicht auffinden läßt. Die Kranken sind in diesem Fall ins Krankenhaus zu 
bringen, den gesunden Bewohnern ist anderweitig geeignete Unterkunft zu bieten.
	        
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