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zulässig. Alle an das Institut abgehenden Sendungen milssen frankiert werden.
Proben, deren Meldekarte nicht ausgefüllt oder nicht vom Arzt unterschrieben
ist, werden nicht untersucht.
Das Material ist so zu entnehmen und der Post so zu übergeben, daß
es möglichst bald befördert wird. Sonnabends ist Material nur in
dringenden Fällen zu entsenden, weil die Dienstzeit im Institut
am Sonntag eine beschränkte ist und weil am Sonntag nur eine
Frühpost ausgetragen wird. Wünscht der Arzt ausnahmsweise, daß
Sonntags bei der Jenaer Post eingehende Sendungen untersucht werden, so hat
er die Bestellung durch vorausbezahlten Eilboten bewirken zu lassen.
Die Mitteilung des Ergebnisses geschieht grundsätzlich nicht an die
Kranken oder deren Angehörige, sondern nur an den Arzt und zwar schriftlich;
eine telephonische oder telegraphische Antwort ist durch Zufügung der ent-
sprechenden Postmarken zur Meldekarte vorauszubezahlen.
Bei negativen Befunden empfiehlt es sich, nach einem Zeitraume von drei
bis acht Tagen eine zweite Probe einzusenden.
Die Angestellten des Instituts sind wie die Aerzte zur Wahrung des
Dienstgeheimnisses verpflichtet. Sollte es trotzdem dem Arzt erwünscht sein,
Namen und Wohnung des Kranken nicht zu nennen, so sind in die entsprechenden
Rubriken Buchstaben zu setzen, die so zu wählen sind, daß auch bei späteren
Anfragen ein Mißverständnis nicht unterlaufen kann.
Da seitens des Instituts keinerlei Meldungen gemacht
werden, bleibt die ärztliche Meldepflicht bei ansteckenden Krank-
heiten an die Behörde bestehen.
B. Untersuchungsmaterial und Gefäße.
Bei der Untersuchung auf ansteckende Krankheiten handelt es sich:
a) um die Erkennung der Krankheitserreger durch das Mikroskop,
durch die Kultur oder das Tierexperiment,
b) um die serologische Bestimmung von Antigenen oder Antikörpern.
Als Material zur bakteriologischen Untersuchung wird verwertet:
I. Stuhl, Urin, Sputum in Gefäß I,
II. Blut, Punktionsflilssigkeiten, citriges Material u. dergl., Urin, der
durch Katheter steril entnommen ist, in Gefäß I
III. Nasenrachensekret, Scheidensekret u. dergl. in Gefäß III,