35
Gesetzlammlung
für das
Fürstentum Reuf jüngerer Linie.
Nr. 813.
Inhalt: Minlsteriol-Vekanntmachung. betressend den mit dem Herzogtume Sachsen. Altenburg und dem
Fürstentume Reuß älterer Linte wegen Errichtung eines gemeinsamen Oberversicherungsamts
in Gera abgeschlossenen Slaatsvertrag.
Ministerial-Bekanntmachung
vom 29. August 1912,
den mit dem Herzogtume Sachsen-Altenburg und dem Fürstentume
Neuß älterer Linie wegen Errichtung eines gemeinsamen Ober-
verficherungsamts in Gera abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Kraft Höchster uns von Seiner Durchlaucht dem Erbprinz-Regenten
erteilter Vollmacht wird der Staatsvertrag, welcher mit der Herzoglich Sächsischen
Regierung in Altenburg und der Fürstlich Reuß älterer Linie Regierung in Greiz
wegen Errichtung eines gemeinsamen Oberversicherunggamts in Gera unterm
211. Februar 1912 abgeschlossen worden ist, nebst zugehörigem Schlußprotokoll
nach allseitiger Auswechselung der Ratifikationsurkunden nachstehend zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht.
Gera, den 29. August 1912.
Fürstlich Reuß- Pl. Ministerinm.
v. Hinüber.
Ausgegeben am 4. Sepiember 1912. 32