Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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Gesetzsammlung 
Firstentum Neuß jüngerer Linie. 
No. 814. 
Inhalt: Ministerlol-Berordnung, belresiend Abänderung der Vorschristen über den Geschäftsbetrleb 
der Herauegeber von Stellen, und Vakanzenlisten. 
  
  
Ministerial-Verordnung 
vom 2. September 1912, 
betreffend Abänderung der Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der 
Herausgeber von Stellen= und Vakanzenlisten (Anlage D zur Aus- 
führungs-Verordnung vom 18.Oktober 1910 zum Stellenvermittlergesetz). 
Die in der Ueberschrift genannten Vorschriften über den Geschäftsbetrieb 
der Herausgeber von Stellen= und Vakanzenlisten (Gesetzsammlung Vd. XXVII 
S. 200) werden mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. ab geändert, wie folgt: 
1. 
Ziffer 10 erhält folgenden Wortlaut: 
„Die Stellenvermittler sind verpflichtet, in deutlich lesbarer Schrift an 
der Straßenseite des Hauses auf, über oder neben dem Hauseingang und am 
Eingange zu den Geschäftsräumen 
a) ihren Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vor- 
namen mit dem Zusatze „gewerbsmäßiger Herausgeber von Stellen- 
und Vakanzlisten“, 
b) den Bezugopreis für die Einzelnummern und die Wochen= und 
Monatsabomements der Listen anzugeben. 
Ausgegeben am 11. September 1912. 31
	        
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