Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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mitzuentfernen. Nachdem die Lungen herausgenommen worden sind, werden ihre 
Größe, Gestalt, Farbe und Konsistenz. bestimmt. Endlich müssen große, glatte Ein- 
schnitte in die Lungen gemacht werden, um ihre innere Einrichtung festzustellen. Soll 
endlich der Zustand der Blutgefäße und Luftröhrenäste ermiltelt werden, so müssen 
sie mit der Schere aufgeschnitten und bis in ihre Verästelungen verfolgt werden. 
1) An die Untersuchung der Lungen schließt sich dicjenige der oberen Ab- 
schnitte der Rippen an. 
() In denjenigen Fällen, in denen eine vollständige Zerlegung der Brust- 
organc aus irgend einem Grunde nicht erforderlich erscheint, es aber angezeigt ist, 
ihre allgemeinen Verhältnisse kennen zu lernen oder nur ein einzelnes Organ 
genauer zu untersuchen, kann ein verkürztes Verfahren angewandt werden. Man 
nimmt die Lungen im Zusammenhange mit dem Herzen und den Halsorganen heraus 
und trennt hierauf die einzelnen Teile je nach Bedürfnis voneinander, um sie zu 
untersuchen, oder nimmt die Untersuchung vor, ohne den Zusammenhang der Teile 
aufzuheben. 
4. Untersuchung - Bauchhöhle. 
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) Bei der Untersuchung der 1— und der in ihr gelegenen Organe 
ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um den Zusammenhang der Teile mög- 
lichst wenig aufzuheben und kein Organ unbeachtet zu lassen. Es empfiehlt sich 
solgende Reihenfolge: Netz und Bauchfell der Bauchwand, Leer= und Hüftdarm, 
kleiner Grimmdarm, Blind= und großer Grimmdarm, Gekröse nebst Lymphknoten, 
Milz, Zwölffingerdarm und Magen, Gallengang, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, 
Nebennieren und Harnleiter, Harnblase, Geschlechtsteile (beim männlichen Tiere: 
Vorsteherdrüse, Samenblase, Hoden, Samenstrang, Rute und Harnröhre, beim weib- 
lichen Tiere: Eierstöcke, Muttertrompeten, Gebärmutter und Scheide), Mastdarm, 
Zwerchfell, große Gesäße, Muskeln und Knochen der Wirbelsäule und des Beckens. 
(„) Wenn größere Veränderungen in der Verbindung und dem Zusammen= 
hange der in der Bauchhöhle gelegenen Organe eingetreten sind, so ist es zulässig, 
die Organe im Zasemmenhange herauszunehmen und außerhalb des Körpers weiter 
zu untersuchen. Aber auch in diesen Fällen empfiehlt es sich, diejenigen Organe, 
die sich ohne Schwierigkeiten erreichen lassen, in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu 
prüfen, um dadurch den Rest der Organe, die im Zusammenhang auszulösen sind, 
Möglichst zu verkleinern. 
1. Pferd. 
Die beiden linken Lagen des großen Grimmdarms und der kleine Grimm- 
darm Gessden sind aus der Bauchhöhle herauszunehmen. Die ersteren sind an 
die rechte und der letztere an die linke Seite des Kadavers zu legen. Dann sind 
Leer= und Hüftdarm zu untersuchen. Der Untersuchung geht die Prüfung des Ge- 
kröses mit seinen Lymphgefäßen und Lymphknoten voraus. Dann ist die äußere 
Beschaffenheit der genannten Darmteile (Farbe, Ausdehnung und sonstiges Verhalten) 
zu bestimmen. Der Leerdarm ist an seiner Ursprungsstelle aus dem Zwölffinger=
	        
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