Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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darme zweimal zu unterbinden und zwischen beiden Unterbindungen abzuschneiden. 
Dann sind Leer= und Hüftdarm längs der Ausatzstelle des Gekröses abzutrennen und 
der Hüftdarm eine Haudbreit vor der Hüftblinddarmöffnung abzuschneiden. Nach der 
Herausnahme sind beide Darmteile an der Ansaßstelle des Gekröses mit Hilfe einer 
Darmschere auszuschlitzen. Ferner ist der lleine Grimmdarm in die Bauchhöhle 
zurückzunehmen, sein Gekröse mit den Lymphknoten und Lymphgefäßen zu untersuchen 
und seine äußere Beschaffenheit zu bestimmen. Der kleine Grimmdarm ist dann 
vom Mastdarm abzuschneiden und längs der Ansoatzstelle des Gekröses abzutrennen. 
Die Uebergangsstelle zwischen dem großen und kleinen Grimmdarm ist zu unterbinden 
und der letztere hinter der Unterbindung abzuschneiden. Auch der kleine Grimmdarm 
ist an der Ansatzstelle des Gekröses mit der Darmschere auszuschneiden. Nachdem 
fermer das Gekröse des großen Grimmdarms nebst Lymphgefäßen und Lymphknoten 
untersucht, die äußere Beschaffenheit des Blind= und Grimmdarms ermittelt und 
Net und Bauchspeicheldrüse von der magenähnlichen Erweiterung des großen Grimm- 
darms abgetrennt worden sind, werden beide Darmteile im Zusammenhang aus der 
Bauchhöhle herausgenommen. Darauf ist der große Grimmdarm dicht neben den 
Blutgefäßen und in ihrem Verlauf und der Blinddarm im Verlauf eines Band- 
streifens mit der Darmschere aufzuschneiden. Schon während des Aufschneidens ist 
der Inhalt der einzelnen Darmabschnitte festzustellen. Ferner wird nach der Reini- 
gung des Darmes die Beschaffenheit der einzelnen Abschnitte ermittelt, wobei die 
lumphatischen Haufen im Dünndarm besonders zu beachten sind. 
Sodann werden Milz und Neßz herausgenommen. Bei der Milz sind 
Länge, Breite und Dicke zu bestimmen. Dann wird die Milz über die äußere 
Fläche der Länge nach durchschnitten. Wenn einzelne Stellen verändert sind, werden 
sie noch besonders durchschnitten. 
3. Magen und Zwölffingerdarm werden, nachdem ihre äußere Beschaffenheit 
untersucht worden ist, in ihrer natürlichen Lage geöffnet, und zwar der Magen an 
seiner großen Krümmung und der Zwölffingerdarm an seiner unteren Fläche. 
Schon während des Ausschneidens wird der Inhalt des Magens und des Zwülf- 
fingerdarms betrachtet und bestimmt. Dann wird die Wegsamkeit des Lebergallen- 
ganges, namentlich seines in der Darmwand gelegenen Teiles, ermittelt. Man 
betrachtet das Valersche Divertikel, preßt den Inhalt durch sanften Druck hervor 
und stellt durch Druck auf den Gang die Ausflußmöglichkeit der Galle fest. Schließ- 
lich wird der Gallengang bis zur Leberpforte ausgeschnitten; dabei wird gleichzeitig 
die Pfortader geprüft. Zur weiteren Untersuchung werden Magen und Zwölf- 
fingerdarm herausgenommen. 
4. Die Bauchspeicheldrüse wird erst nach dem Magen und Zwölffingerdarm 
untersucht. Etwaige Veränderungen werden gewöhnlich schon während des Ab- 
treunens von der magenähnlichen Erweiterung des Grimmdarms wahrgenommen. 
Im allhemeinen ist sie ein Organ von geringer pathologisch-anatomischer Bedeutung. 
e Leber wird, nachdem ihre Lage bestimnit ist, herausgenommen und 
zuerst Ahelde untersucht. Dann wird durch jeden Lappen ein großer, langer Schnitt 
geführt und darauf der Blutgehalt und die Beschaffenheit des Gewebes bestimmt. 
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