Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Sim ausgehoben als 
Stangen- 
pf 
— 
- 
8. 
9. 
Tare der ausgehobenen Pferde. 
  
Für 
welchen 
Truppen- 
Vorder= 
  
  
Durchschnitts-Betrag. 
  
  
e. theil. Tarator 
. M. M. 
in in 
Zahlen Worten 
A. Mark. 
10. 
Bemerkungen. 
  
  
* 
  
  
  
  
  
Ueberschrift der Rubrik 8 
  
  
„Sind ausgewählt als“ 
In den Nationalen, welche den Transportführern zu übergeben sind (F. 33), 
ist nur die Rubrik 
„Durchschnittsbetrag in Zahlen“ 
der Kolonne 9 auszufüllen. — 
— 
  
. In den Rubriken 
zu 9 werden Be- 
träge von einer hal- 
ben Mart und dar- 
über für eine volle 
Markgerechnet, Be- 
träge unter ciner 
halben Mark blei- 
ben außer Ansatz. 
Reservepferde sind 
nichl in das Natio- 
nal der ausgebo- 
benen Mobilmach- 
ungö Pferde auf- 
zunehmen, sondern 
in besonderen Na- 
tionalen zu ver- 
zcichnen. 
In den für die Musterungs-Kommissionen abzudruckenden Blanquel lautet die
	        
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