Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Ansage D. (zu 8. 25.) 
Eidesformular 
für 
die Taratoren der Behufs einer Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen und 
Allwissenden, daß, nachdem ich zum Tarator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande 
auszuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen Vor- 
schrinen unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten. 
Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung eingetretene Preis- 
steigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch 
zum Schaden der Pferde-Eigenthümer oder der Königlichen Kasse, abschähzen werde. 
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession) 
Amen!
	        
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