Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Beilage 1. 
Allgemeine Verhaltungsregeln 
für die Heizer stationärer Dampfukessel. 
Ein Dampfkesselheizer muß ein nüchterner, ordentlicher, aufmerksamer Mann 
sein. Er muß mit seinem Geschäfte wohl vertrant sein, denn er ist für alle Schäden 
und alles Unheil verantwortlich, welche aus seiner Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit 
entstehen und welche durch Beachtung der folgenden Verhaltungsregeln hätten ver- 
mieden werden können. Darüber, daß er diese Verhaltungsregeln genau kenne, hat 
er sich dem technischen Beamten gegenüber auszuweisen. 
1. Vor Beginn der Beheizung eines Dampffessels hat sich der Heizer immer 
zuerst davon zu überzeugen, ob sich die erforderliche Wassermenge im Kessel 
befindet. Ist dies nicht der Fall, so muß vor allen Dingen das fehlende Wasser 
mittelst der Pumpe oder in sonst geeigneter Weise eingeführt werden. 
Die Ertennung des richtigen Wasserstandes geschieht mittelst der an dem 
Kessel angebrachten Wasserstandsgläser, Probirhähne und Schwimmer. Der Heizer 
hak sich mit deren Einrichtung und Prüfung, wie auch mit ihrer Wiederingangsetzung 
nach etwa erfolgtem Unbrauchbarwerden bekannt zu machen und sich darüber dem 
technischen Beamten gegenüber auszuweisen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Wasser- 
standsgläser immer rein und klar und frei von Verstopfungen sind und daß die 
Schwimmer frei spielen; Wasserstandshähne hat er oft spielen zu lassen, überhaupt 
alle vorhandenen Apparate zur Beobachtung des Wasserstandes ohne Ausnahme gang- 
fähig zu erhalten und in angemessenen Zwischenräumen zu benupen. 
2. Beim Aufeuern ist die Hitze nur allmählig zu steigern und, wenn das 
Feuer gehörig im Gange ist, das Brennmaterial in regelmäßigen Zwischen- 
räumen und in möglichst gleichen Mengen auf den Rost zu bringen. Die Ein- 
bringung zu großer Breunstoffmengen auf einmal führt sehr leicht Beschädigungen 
des Kessels durch Verbrennen und durch Entstehung von Blasen herbei, namentlich 
an den Stellen, die unmittelbar über und hinter dem Roste liegen. 
Nach dem Aunfeuern hat sich der Heizer bald zu überzeugen, ob die Sicherheits- 
ventile in gutem Stande, namentlich ohne Ueberlastung sind und ob die Verbindung 
zwischen Kessel und Manometer offen ist. Mit der beginnenden Dampfentwickelung, 
deren Eintritt das Manometer anzeigt, hat der Heizer die Sicherheitsventile zu lüften,
	        
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