Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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das Geset vom 5. Jannar 1875, die Gebührentaxe in Bergsachen betr., 
das Gesetz vom 18. Jannar 1875, den Geschäftskreis der Physikatsärzte betr., 
das Gesetz vom 13. Dezember 1875, die Aufhebung des letzten Alinea des 
8 1 des Gesebes vom 26. Februar 1872 wegen Entschädigung für den 
Verlust ausschließlicher Gewerbeberechtigungen, sowie von Zwangs= und 
Bannrechten betr., 
das Geseh vom 22. November 1876, die Abänderung von 8 11 Abs. 7, 
§* 25 und § 26 des Gesetzes über Erhebung der Klassen= und klassificirten 
Einkommenstener vom 13. April 1874 betr., 
das Gesetz vom 23. November 1876, Abänderungen des Verggesetzes und der 
Bergtaxordnung betr., 
das Geseh vom 19. Dezember 1876, den Uebergang der Landrentenbank auf 
den Staat betr. 
Ueber die Gegenstände der letzten Verhandlungen des Landtags liegen die 
Erklärungsschriften noch nicht vor; nach Eingang derselben werden Wir die weiteren 
Entschkießungen fassen. 
Die Gemeinschaft der Thüringischen Staaten in Bezug auf die Strafanstalten 
und das Oberlandesgericht ist durch Verträge gesichert. 
Der zu Ordmung der gegenseitigen Rechtsverhältnisse mit der Geraer Bank 
abgeschlossene Vertrag ist ebenso wie die staatliche Verwaltung der Landrenteubank 
in Wirksamkeit getreten. Auch hat die Bank die für die Sparkasse und die Land- 
rentenbank erforderlichen Expeditionslokale dem Staate auf einen längeren Zeitraum 
zu einem angemessenen Miethzinse überlassen, wogegen es zu Unserem Bedanern nicht 
gelungen ist, einen höheren Betrag als den von 30000 Mark von der Bankverwaltung 
als Antheil des Staates am Gewinn von präkludirten Noten zu erlangen. 
In Folge bezüglichen Antrags sind wegen Ablösung der Cavillereigerechtsame 
Verhandlungen eingeleitet, deren Resultat ebenso wie der Entwurf eines Gesetzes über 
die Sonntagsfeier an den nächsten Landtag gelangen wird, während die beantragten 
Bestimmungen über die Leichenschau, nachdem die Angelegenheit mehrfach an den 
Reichstag gebracht worden ist, zunächst der Reichsbehörde zu überlassen sein dürften. 
Mit anerkennenswerther Liberalität hat der Landtag die Anträge Unseres 
Ministeriums auf Unterstützung mehrerer unbemittelten Gemeinden bei Schulbauten 
und auf Erbauung einer Turuhalle für das Seminar zu Schleiz bewilligt und den 
Zinsverlust, den die Stadt Schleiz durch die Betheiligung an der Zeichnung für die 
Eisenbahn Erfurt-Hof-Eger erlitten, vom Jahre 1876 an auf den der Staatskasse
	        
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