Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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8. 2. 
Sämmtliche cuedlelse auf denen Züge bewegt werden, sind in solcher Breite freizuhalten, 
daß mindestens das auf beigefügtem Blatte dargestellte Normalprofil des lichten Raumes 
für die freie Bahn und für die Bahnhösfe vorhanden ist. 
Jnwieweit Abweichungen vom Normalprofil des lichten Raumes zu gestatten sind, 
bestimmt der Bundesrath. 
An Ladegeleisen, welche nicht von durchgehenden Zügen befahren werden, kann nach 
Art ihrer Benutzung eine Einschränkung des Normalprofils von der Aussichtsbehörde 
zugelassen werden. 
S. 3. 
Es sind Vorkebrungen zu treffen, daß die Stellung derjenigen Weichen, welche außer- 
halb der Bahnhöfe liegen, in einer Entfernung von 300 Metern zu erkennen ist. 
Die Weichen außerhalb der Bahnhöfe müssen, so lange sie nicht bewacht sind, ver- 
schlossen gehalten werden. 
Bei beweglichen Brücken sind Einrichtungen zu treffen, welche die richtige Stellung 
der im §. 1 gedachten Signale für die Dauer der Unfahrbarkeit sichern. 
In den Hauptgeleisen für durchgehende Züge sind Drechscheiben und Schicbebühnen 
mit versenkten Geleisen unzulässig. 
Die Kreuzung einer Bahn durch eine andere Bahn soll außerhalb der Stationen 
thunlichst nicht in gleicher Ebene der Schienen, sondern durch Ueberbrückung hergestellt werden. 
8. 4. 
Einfriedigungen müssen da angelegt werden, wo die gewöhnliche Bahnbewachung nicht 
hinreicht, um Menschen oder Vieh vom Betreten der Bahn abzuhalten. 
Zwischen der Eisenbahn und Wegen, welche unmittelbar neben derselben in gleicher 
Ebene oder höher liegen, sind Schutzwehren ersorderlich. Als solche können nach näherer 
Bestimmung der Landespolizeibehörde auch Gräben mit Seitenaufwurf angesehen werden. 
Die Uebergänge in gleicher Ebene mit der Bahn sind mit starken, lcicht sichtbaren 
Barrleren in augemessener Entfernung von der Mitte deß nächsten Bahngelcises zu versehen. 
Für den Abstand der geöffneten Barrierenflügel von den Geleisen sind die Bestimmungen 
des . 2 zu beachten. 
Zugbarrieren sind auf Uebergänge für wenig sfrequente Straßen zu beschränken und 
müssen von den bedienenden Wärtern übersehen werden können. 
Die Zugbarrieren mässen auch mit der Hand geöffnet und geschlossen werden können. 
Jeder Uebergang mit Zugbarrieren erhält eine Glocke, mit welcher vor dem Niederlassen 
der Sperrbäume zu länten #s. 
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