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Dasselbe wird durch das „Central- Blatt für das Deutsche Reich“ und außerdem von
den Bunwesreglerungen publizirt.
Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahnverwaltungen erlassenen Ausführungs=
Beslimmungen sind dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitzutheilen.
Berlin, den 4. Januar 1875.
Der Reichskanzler.
Fürst v. Bismarck.