Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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signal). 
40 
D bei Tage: 
Rechtsseitiger Tele 
graphenarm wage- 
recht gessellt. I 
bei Dunkelheit: 
Mothes Licht der 
Signallaterne des 
Telegraphenmastes. 
Signal 7: Der Zug! 
soll halten cdalte 
Die optischen Signale am Blockstationstelegraphen, wesche in der Ruhestellung 
„Halt“ zeigen muͤssen, sim wie folgt zu geben: 
   
  
     
S. Freie Fahrt. Rechtsseitiger Te- Weißes Licht der 
legraphenarm schräg Siguallaterne. 
nach oben gerichtet 
(unter einem Winkel 
von etwa 450). 
9. Halt. Rechtsseitiger Te a— Mothes Licht der 
legraphenarm wage- Signallaterne. 
recht. 
II. Hignale auf und vor den Bahnhäfen: 
à) Die akustischen Slignale mit der Stationsglocke. - 
6. Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell! Kurzes Läuten und ein deutlich markirter 
auch Erlaubniß zum Einsieigen. Echlag. 
1. Einsteigen. Zuwel markirte Schläge. 
2. Absahrt. Drei markirte Schläge. 
b) Die optischen Signale am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen sind folgende: 
| bei Tage: 1 bei Dunkelheit: 
3. Einfahrt ist gesperrt. Der Telegraphen- Die Signallaterne 
l arm muß nach rechts 
wagrecht gestellt sein. 
1 
am Telegraphemmaste 
zeigt nach Außen 
T rothes Licht und nach 
3 Innen (dem Bahnhof 
« -. zugekehrt) grünes 
l Licht. 
  
 
	        
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