Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

60 
Aebersiht 
das Ergebniß der Impfung. 
VLormular VI. 
  
# der Füälle, 
Zahl der Geimpften in welchen der Arzt von Jahl der der 
der Impfung Impfung 
vorschriftswibrig 
entzogenen Pflichtigen. 
  
Zahl der Impflinge. vorläufig ] gönglich 
mit Erfolg. ohne Erfolg. Absand genommen 
1. 2. 5. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
  
  
Bemerlung. Die Liste ist gesondert für die nach §. 1 Ziffer 1 und S. 1 Ziffer 2 des Impf- 
gesetzes Impfpflichtigen aufzustellen. Ihre Angaben sollen das Ergebniß der 
Impfung für größere Bezirke enthalten und zur Herstellung einer Ueberslcht über 
die Wirkungen des Impfgesetzes für den Gesammtumfang des Reichs dienen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.