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Arbeiter= und Soldatenrat festzusetzendc monatliche Aufwandsentschädigung,
sowie bei Reisen Tagegelder und Reisekosten nach näherer Festsetzung.
Es wird eine gemeinsame Landesregierung mit dem Sitze in Gera
gebildet. Sie besteht aus zwei Mitgliedern, sowie den erforderlichen Vor-
tragenden Räten, Hilfsarbeitern und Beamten. Das erste Mitglied wird
vom Arbeiter= und Soldatenrat Gera, das zweite vom Arbeiter= und
Soldatenrat Greiz ernannt.
Die gemeinsame Landesregierung der beiden Freistaaten Reuß zerfällt
in folgende Abteilungen:
—
I. Gemeinsame:
a) Aeußeres (Sitz Gera).
b) Justiz (Sitz Greiz) unter Leitung des zweiten Mitgliedes.
P) Inneres (Bearbeitung der Gesetze, Verordnungen, Allgemeinen Dienst-
anweisungen), (Sitz Gera).
) Schulsachen (für Volksschulwesen und höhere Schulen), (Sitz Gerat-
Die Bildung eines gemeinsamen Lehrerrats (nach demokratischen Grundsätzen
gewählt) mit Beigeordneten des Arbeiter= und Soldatenrates, ebenso eines Lehrerrats
flir die höheren Schulen wird erfolgen. Der Lehrerrat ist in schultechnischen und
Standesfragen zu hören.
II. Getrennte:
a) Angelegenheiten der inneren Vervaltung, soweit sie nicht gemeinsam
sind. Die bisherigen Behörden in Greiz und Gera bleiben vorläufig
bestehen.
b) Finanzen. Die bisherigen Behörden in Greiz und Gera bestehen
bis auf weiteres fort.
c) Kirche. Bis zur Trennung von Kirche und Staat bleiben die bis-
herigen Behörden in Greiz und Gera bestehen. In Bezug auf die
Geschäftsführung sollen sie aber in enge Verbindung treten.
5. Die Bezirks= bezw. Kreisverwaltung erfolgt durch drei Landratsämter in
Gera, Greiz und Schleiz.
Die Pflege Reichenfels wird dem Landratsamtsbezirk Greiz zugeteilt, ebenso
die Orte Klein= und Langenwolschendorf, Pahren, Weckersdorf, Leitlitz (Niederböhmers-
dorf ist nach Zeulenroda einzugemeinden).
Der Amtsgerichtsbezirk Burgk wird dem Landratsamtsbezirk Schleiz zugeteilt.