Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

Gesetzlammlung 
Reuß jüngerer Linie. 
Nr. 905. 
Inhalt: Notverordmung über die bevorstehenden Gemeinderatswahlen in Gera. 
  
  
Notverordnung 
über die bevorstehenden Gemeinderatswahlen in Gera. 
In Abänderung der Verordnung über die Gemeinderäte und die Gemeinde- 
ratswahlen in Reuß j. L. vom 27. Jannar 1919 (Gesetzsammlung Bd. XXX, 
Seite 133 ff.) wird hinsichtlich der Stadt Gera bestimmt: 
Für die bevorstehenden Gemeinderatswahlen der Stadt Gera können bis 
zum 4. März 1919 die Wahlvorschläge eingereicht und ihre Verbindungen erklärt 
werden. Die Zulassung der Wahlvorschläge und ihre Verbindungen sind spätestens 
am 5. März 1919 durch den Wahlkommissar in ortsüblicher Weise bekannt zu geben. 
Von da ab dürfen die Wahlvorschläge nicht mehr zurückgenommen oder ver- 
bunden oder ihre Verbindung gelöst werden. 
Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und wird sofort wirksam. 
Gera, den 26. Februar 1919. 
Der Vollzugsausschuß 
des Arbeiter= und Soldatenrates für Reuß j. L. 
Drechsler. Beyer. 
Das Ministerium. 
Stöckel, i. V. 
Ausgegeben am 1. März 1919.
	        
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